Sie erhalten eine Steuerrechnung am folgenden 1. Oktober, genau wie bei den Grundsteuern. Zum Beispiel werden die Steuern für die Immobilie, die Sie am 1. Oktober melden, am folgenden 1. Oktober in Rechnung gestellt und fällig.
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Sie erhalten eine Steuerrechnung am folgenden 1. Oktober, genau wie bei den Grundsteuern. Zum Beispiel werden die Steuern für die Immobilie, die Sie am 1. Oktober melden, am folgenden 1. Oktober in Rechnung gestellt und fällig.