Qualifizierte Unternehmensgruppen haben die Möglichkeit, eine konsolidierte Verbrauchssteuererklärung abzugeben oder getrennte Erklärungen einzureichen. Jedes Finanzinstitut, das in die konsolidierte Alabama-Steuererklärung einbezogen ist, muss sein steuerpflichtiges Einkommen in Alabama auf der Grundlage eines separaten Unternehmens berechnen. Anschließend wird das steuerpflichtige Einkommen der Alabama-Gruppe zusammengefasst, um die fällige Steuer zu ermitteln.
Damit die Finanzinstitute, die einer kontrollierten Gruppe angehören, die Möglichkeit haben, ihre Unterlagen auf konsolidierter Basis einzureichen, müssen die Mitglieder die beiden folgenden Kriterien erfüllen:
Prüfung der Eigentumsverhältnisse: Einbeziehbare Finanzinstitute werden durch Aktienbesitz mit einer gemeinsamen Muttergesellschaft verbunden sein. Finanzinstitute sind einbeziehbare Kapitalgesellschaften, wenn:
Aktien, die mindestens 80 Prozent der Stimmrechte aller Aktiengattungen und mindestens 80 Prozent jeder Gattung der stimmrechtslosen Aktien jeder der einzubeziehenden Kapitalgesellschaften (mit Ausnahme der gemeinsamen Muttergesellschaft) direkt von einer oder mehreren der anderen einzubeziehenden Kapitalgesellschaften gehalten werden; und
Die gemeinsame Muttergesellschaft besitzt direkt Aktien, die mindestens 80 Prozent der Stimmrechte aller Aktiengattungen und mindestens 80 Prozent jeder Gattung der stimmrechtslosen Aktien von mindestens einer der anderen einbeziehbaren Kapitalgesellschaften besitzen.
Anmeldetest: Um diese Wahlmöglichkeit in Anspruch nehmen zu können, muss jedes Mitglied ein Finanzinstitut im Sinne von Abschnitt 40-16-1 sein und eine Verbrauchssteuererklärung abgeben müssen.
Für Steuerzeiträume, die nach dem 31. Dezember 2019 beginnen, hat das Gesetz 2019-284(HB) die Anforderungen an die konsolidierte Einreichung in Abschnitt 40-16-3(e) des Alabama Code geändert. Für Steuerzeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen, ist die Wahl für 120 aufeinanderfolgende Monate (10 Jahre) verbindlich.