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In der Einkommenssteuererklärung von Alabama anzugebendes Einkommen

  • In der Einkommenssteuererklärung von Alabama anzugebendes Einkommen

Alle Einkünfte unterliegen der Einkommenssteuer in Alabama, sofern sie nicht durch staatliches Recht ausdrücklich davon befreit sind. Der Begriff "Einkommen" umfasst unter anderem:

  • Löhne, einschließlich Gehälter, Zusatzleistungen, Prämien, Provisionen, Gebühren und Trinkgelder.
  • Dividenden.
  • Zinsen auf: Bankeinlagen, Anleihen, Schuldverschreibungen, Einkommensteuerrückerstattungen, Hypotheken, für die Sie Zahlungen erhalten, Konten bei Spar- und Darlehenskassen, Sparkassen auf Gegenseitigkeit, Kreditgenossenschaften usw.
  • Ursprünglicher Emissionsrabatt.
  • Ausschüttungen aus einem Individual Retirement Arrangement (IRA), einschließlich SEPs und DECs, wenn Sie diese Beträge in einem früheren Jahr ausgeschlossen haben.
  • Einkünfte aus Tauschgeschäften (fairer Marktwert der Waren oder Dienstleistungen, die Sie als Gegenleistung für Ihre Dienste erhalten haben).
  • Erstattungen von Geschäftskosten, die Sie erhalten haben und die Ihre Ausgaben übersteigen.
  • Beträge, die Sie anstelle von Arbeitsentgelt aus der Unfall- und Krankenversicherung (einschließlich Krankengeld und Invaliditätsrente) erhalten, wenn Ihr Arbeitgeber die Kosten für die Versicherung übernommen hat.
  • Unterhaltszahlungen, die Sie von Ihrem Ehegatten oder früheren Ehegatten erhalten und die abzugsfähig sind.
  • Erlöse aus einer Lebensversicherung, die Sie eingelöst haben, wenn die Erlöse höher sind als die von Ihnen gezahlte Prämie.
  • Gewinne aus Unternehmen und freien Berufen (Federal Schedule C oder C-EZ).
  • Ihr Anteil am Gewinn von Personengesellschaften und S-Corporations (Schedule E).
  • Gewinne aus der Landwirtschaft (Federal Schedule F).
  • Renten, Pensionen und Stiftungen.
  • Pauschalisierte Ausschüttungen.
  • Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch (einschließlich Tauschhandel) von Immobilien, Wertpapieren, Münzen, Gold, Silber, Edelsteinen oder anderem Eigentum (Schedule D).
  • Gewinne aus dem Verkauf Ihres Wohnsitzes (Bundesformular 2119).
  • Mieten und Lizenzgebühren (Schema E).
  • Ihr Anteil am Nachlass- oder Treuhandeinkommen (Anlage E).
  • Preise und Auszeichnungen (Wettbewerbe, Lotterien und Glücksspielgewinne).
  • Honorare für Direktoren.
  • Honorare für die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter.
  • Veruntreutes oder sonstiges illegales Einkommen.
  • Erstattungen von Bundeseinkommenssteuer, wenn sie in einem früheren Jahr abgezogen wurden und zu einem Steuervorteil führten.
  • Zahlungen, die Sie als Angehöriger eines Militärdienstes erhalten, sind steuerpflichtig, mit Ausnahme des Wehrsolds und bestimmter Zulagen.
  • Eigentum, das in Verbindung mit der Erbringung von Dienstleistungen übertragen wird.
  • Bezahlung als Geschworener.