Alle Einkünfte unterliegen der Einkommenssteuer in Alabama, sofern sie nicht durch staatliches Recht ausdrücklich davon befreit sind. Der Begriff "Einkommen" umfasst unter anderem:
- Löhne, einschließlich Gehälter, Zusatzleistungen, Prämien, Provisionen, Gebühren und Trinkgelder.
- Dividenden.
- Zinsen auf: Bankeinlagen, Anleihen, Schuldverschreibungen, Einkommensteuerrückerstattungen, Hypotheken, für die Sie Zahlungen erhalten, Konten bei Spar- und Darlehenskassen, Sparkassen auf Gegenseitigkeit, Kreditgenossenschaften usw.
- Ursprünglicher Emissionsrabatt.
- Ausschüttungen aus einem Individual Retirement Arrangement (IRA), einschließlich SEPs und DECs, wenn Sie diese Beträge in einem früheren Jahr ausgeschlossen haben.
- Einkünfte aus Tauschgeschäften (fairer Marktwert der Waren oder Dienstleistungen, die Sie als Gegenleistung für Ihre Dienste erhalten haben).
- Erstattungen von Geschäftskosten, die Sie erhalten haben und die Ihre Ausgaben übersteigen.
- Beträge, die Sie anstelle von Arbeitsentgelt aus der Unfall- und Krankenversicherung (einschließlich Krankengeld und Invaliditätsrente) erhalten, wenn Ihr Arbeitgeber die Kosten für die Versicherung übernommen hat.
- Unterhaltszahlungen, die Sie von Ihrem Ehegatten oder früheren Ehegatten erhalten und die abzugsfähig sind.
- Erlöse aus einer Lebensversicherung, die Sie eingelöst haben, wenn die Erlöse höher sind als die von Ihnen gezahlte Prämie.
- Gewinne aus Unternehmen und freien Berufen (Federal Schedule C oder C-EZ).
- Ihr Anteil am Gewinn von Personengesellschaften und S-Corporations (Schedule E).
- Gewinne aus der Landwirtschaft (Federal Schedule F).
- Renten, Pensionen und Stiftungen.
- Pauschalisierte Ausschüttungen.
- Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch (einschließlich Tauschhandel) von Immobilien, Wertpapieren, Münzen, Gold, Silber, Edelsteinen oder anderem Eigentum (Schedule D).
- Gewinne aus dem Verkauf Ihres Wohnsitzes (Bundesformular 2119).
- Mieten und Lizenzgebühren (Schema E).
- Ihr Anteil am Nachlass- oder Treuhandeinkommen (Anlage E).
- Preise und Auszeichnungen (Wettbewerbe, Lotterien und Glücksspielgewinne).
- Honorare für Direktoren.
- Honorare für die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter.
- Veruntreutes oder sonstiges illegales Einkommen.
- Erstattungen von Bundeseinkommenssteuer, wenn sie in einem früheren Jahr abgezogen wurden und zu einem Steuervorteil führten.
- Zahlungen, die Sie als Angehöriger eines Militärdienstes erhalten, sind steuerpflichtig, mit Ausnahme des Wehrsolds und bestimmter Zulagen.
- Eigentum, das in Verbindung mit der Erbringung von Dienstleistungen übertragen wird.
- Bezahlung als Geschworener.