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Memo 2017-013 Vierteljährlicher Zinssatz, gültig ab 1. Oktober 2017

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Posted: September 12, 2017

MEMORANDUM 2017-013
Der Zinssatz für das Kalenderquartal, das am 1. Oktober 2017 beginnt, beträgt weiterhin 4 %. Gemäß Abschnitt 40-1-44, Code of Alabama 1975, muss der Zinssatz für die Berechnung von Zinsen auf Steuern oder andere fällige Beträge, mit Ausnahme der Grundsteuer, die nicht bis zum Fälligkeitstermin überwiesen wurden, verwendet werden. Eine Zinstabelle, die auf einem Kalenderjahr mit 365 Tagen basiert, finden Sie auf unserer Website https://revenue.alabama.gov/motor-vehicle/ unter "Reference & Statistics" und dann "Interest Chart".
Um die fälligen Zinsen zu berechnen, ermitteln Sie zunächst die Anzahl der Tage, an denen der Steuerpflichtige im Verzug ist, und suchen Sie den entsprechenden Prozentfaktor in der Zinstabelle für diese Anzahl von Tagen. Anschließend multiplizieren Sie den Faktor mit der fälligen Registrierungsgebühr, um den Betrag der fälligen Zinsen zu ermitteln.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an die Kraftfahrzeugabteilung unter 334-242-9000, Option 3.

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