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Memo 2017-18 Neu zugewiesener IRP Verlängerungsmonat

Kategorie
Verwandte Abteilung
Posted: November 9, 2017

MEMORANDUM 2017-18
AN: Beamte, die Nummernschilder ausstellen
GEGENSTAND: Neuer IRP zugewiesener Erneuerungsmonat
Um sicherzustellen, dass die Registrierungen im Rahmen des internationalen Registrierungsplans (International Registration Plan, IRP) gleichmäßig über das Registrierungsjahr verteilt sind, wird allen NEUEN IRP-Konten der Verlängerungsmonat April zugewiesen, und die Wertsteuer für diese Konten sollte bis zum 30. April eines jeden Jahres erhoben werden.
Die Mehrwertsteuer muss für jedes IRP-registrierte Fahrzeug bis zum Ende des Erneuerungsmonats erhoben werden, der dem IRP-Konto zugewiesen ist (siehe Memo 2014-19).
Der Monat April ist der standardmäßig zugewiesene Verlängerungsmonat für neue IRP-Konten im Zeitraum vom 13. November 2017 bis zum 31. Oktober 2018.
Wenn Sie Fragen zu IRP haben, wenden Sie sich bitte an unser Büro unter 334-242-9000, Option 4, oder senden Sie uns eine E-Mail an mcs@revenue.alabama.gov.
Klicken Sie hier, um eine pdf-Version dieses Memos herunterzuladen.

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