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Memo 2018-004 Aktualisierungen im Zusammenhang mit behindertengerechten Nummernschildern und Placards

Kategorie
Verwandte Abteilung
Posted: April 4, 2018

MEMORANDUM 2018-004
AN: Beamte, die Nummernschilder ausstellen
SUBJECT: Aktualisierungen im Zusammenhang mit behindertengerechten Nummernschildern und Placards
Das Gesetz 2018-474 wurde am 28. März 2018 von Gouverneur Ivey in Kraft gesetzt. Ab sofort sind neben einem zugelassenen Arzt auch ein zertifizierter Krankenpfleger und eine zertifizierte Hebamme befugt, eine Bescheinigung für Behindertenparkberechtigungen auszustellen.
Das Gesetz Nr. 2018-261 wurde am 20. März 2018 von Gouverneur Ivey unterzeichnet. Mit Wirkung vom 1. Juni 2018 kann ein Elternteil, Stiefelternteil oder gesetzlicher Vormund eines Minderjährigen oder eines Erwachsenen, der eine Person mit einer Behinderung im Sinne von Abschnitt 32-6-230, Code of Alabama 1975, ist, ein Behindertenkennzeichen oder eine Plakette beantragen. Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass es rechtswidrig ist, ein Kraftfahrzeug auf einem Behindertenparkplatz zu parken, wenn sich die behinderte Person nicht im Fahrzeug befindet.
Der überarbeitete Antrag auf Parkerlaubnis für Behinderte (MVR 32-6-230) kann auf der Webseite der Kraftfahrzeugabteilung unter "Formulare" abgerufen werden.
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an die Motor Vehicle Division unter 334-242-9000.
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