MEMORANDUM 2021-004
AN: Beamte, die Nummernschilder ausstellen
BETREFFEND: Constable-eigene Fahrzeuge
Bitte beachten Sie, dass Fahrzeuge, die sich im Besitz von Constables befinden, nicht für die Steuer- und Zulassungsgebührenbefreiung gemäß Abschnitt 40-12-250, Code of Ala. 1975, in Frage kommen. Sie müssen wie jedes andere private Personenkraftfahrzeug zugelassen und unter
registriert werden.
Die Kfz-Abteilung wird die Besitzer von Fahrzeugen, die auf den Namen
des Constable's Office zugelassen sind, darauf hinweisen, dass sie ihre Zulassungsstelle in dem Bezirk, in dem sie ihren Wohnsitz haben, aufsuchen sollen, um unter
eine berichtigte Zulassungsbescheinigung zu beantragen, alle fälligen Steuern zu zahlen und das Fahrzeug ordnungsgemäß zuzulassen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kraftfahrzeugabteilung unter 334-242-9000.
Klicken Sie hier, um eine PDF-Version dieses Memos herunterzuladen.