Flagge_von_Alabama.svg
Eine offizielle Website der Regierung des Bundesstaates Alabama.

Das .gov bedeutet, dass es offiziell ist.

Websites von Behörden enden oft auf .gov oder .mil. Vergewissern Sie sich, dass Sie sich auf einer offiziellen Regierungsseite befinden, bevor Sie sensible Informationen weitergeben.

Der Standort ist sicher

Die Website https:// stellt sicher, dass Sie sich mit der offiziellen Website verbinden und dass alle von Ihnen eingegebenen Informationen verschlüsselt und sicher übertragen werden.

MEMO 2021-007 Aktualisierungen der Registrierung

Posted: August 3, 2021
MEMORANDUM 2021-007

AN: Beamte, die Nummernschilder ausstellen
BETREFF: Aktualisierung der Registrierung

Das Gesetz 2021-134 (in Kraft getreten am 1. Juni 2021) befreit Elektrofahrräder (definiert in 32-6-1.1 als Fahrzeuge mit einer Leistung von weniger als 750 Watt, die über einen Sitz verfügen und nicht schneller als 25 km/h fahren können) von den Zulassungs-, Versicherungs- und Registrierungsanforderungen.

Ab dem 1. Oktober 2021 werden die Nummernschilder keine gestapelten Zeichen mehr enthalten. Der Name der Kennzeichenkategorie (TRUCK, TAXI, BUS, etc.) wird am unteren Rand des Kennzeichens erscheinen. Das Nummernschild wird bis zu sieben (7) alphanumerische Zeichen enthalten, einschließlich des Bezirkskennzeichens (1-67), das weiterhin die ersten beiden alphanumerischen Zeichen sein werden. Das zugelassene Gewicht des Fahrzeugs sollte auf der Zulassungsbescheinigung angegeben werden.

Ebenfalls ab dem 1. Oktober 2021 wird ein eingeschränktes Nummernschild für Abschleppunternehmen erhältlich sein. Gemäß der Definition in Abschnitt 40-12-248, Code of Ala. 1975, und der Verwaltungsvorschrift 810-5-1-.207 ist ein Abschleppwagen ein Fahrzeug, das hauptsächlich zum Bewegen, Abschleppen oder Bergen von behinderten Kraftfahrzeugen oder zur Beschlagnahmung verwendet wird. Die Zulassungsgebühren richten sich ausschließlich nach dem Bruttogewicht des Abschleppwagens, ohne Berücksichtigung des Bruttogewichts des vom Abschleppwagen zu ziehenden Kraftfahrzeugs. Der Name des Nummernschildes Klassifizierung "Abschleppwagen" wird an der Unterseite des Schildes erscheinen.

Das Gesetz 2021 - 337 (in Kraft getreten am 1. Oktober 2021) ändert §40-12-248, Code of Ala. 1975, um die Beschränkung für landwirtschaftliche Schilder aufzuheben, die an Sattelzugmaschinen im Besitz eines Landwirts ausgegeben werden. Das Gesetz erlaubt es, dass Lkw oder Sattelzugmaschinen jeder Größe, die forstwirtschaftliche Erzeugnisse transportieren, das eingeschränkte Kennzeichen für forstwirtschaftliche Erzeugnisse tragen dürfen. Das Gesetz hebt auch die Anforderung einer eidesstattlichen Erklärung zum deklarierten Bruttogewicht auf. Weitere Informationen finden Sie in der Verwaltungsvorschrift 810-5-1-.442 (Aktualisierungen gelten ab 8.11.2021).

Ab dem 1. Oktober 2021 sollten die Zulassungsbeamten damit beginnen, Zulassungen unter Verwendung der überarbeiteten Zulassungsbescheinigung auszustellen. Die überarbeitete Quittung bietet mehr Platz für die Erfassung der Bezirksgebühren auf der Quittung. Der Strichcode auf der Quittung wird sowohl Informationen über den Zulassungsinhaber als auch über das Fahrzeug enthalten (Name des Zulassungsinhabers, Adresse, VIN, Marke, Modell, Kennzeichen, Ausstellungs-/Ablaufdatum und primärer Kennzeichentyp). Der Registrierungsdatensatz sollte ebenfalls überarbeitet werden, um die zusätzlichen Datenfelder zu berücksichtigen. Nachstehend finden Sie den Link zum überarbeiteten Registrierungsdatensatz auf der MVD-Website:
https://revenue.alabama.gov/motor-vehicle/registration-file-information/

Die Rotation der verschiedenen Farben der Validierungsaufkleber (rot, grün und gelb) wurde abgeschafft, und ab dem Zulassungsjahr 2022 werden die Aufkleber nur noch gelb sein. Wenn Zulassungsstellen rote oder grüne Validierungsaufkleber in ihrem Bestand haben, wenden Sie sich bitte an die Kraftfahrzeugabteilung, um die Abholung und Vernichtung der Aufkleber zu veranlassen.

Bei Fragen zu dieser Mitteilung wenden Sie sich bitte an die Kraftfahrzeugabteilung unter 334-242-9000 oder per E-Mail an MVD@revenue.alabama.gov.

Klicken Sie hier, um eine PDF-Version dieses Memos herunterzuladen.