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NOTICE Alabama Rental Tax Guidance for Rental Facilitators

Posted: Februar 22, 2022

Personen oder Einrichtungen, die Miettransaktionen von Klasse-II- oder Klasse-IV-Immobilien an Dritte vermitteln,
wie in Abschnitt 40-8-1, Code of Alabama 1975, definiert, werden als Mietvermittler bezeichnet. Die Vermittler von Vermietungen
müssen die Mietsteuer für Vermietungen an Kunden in Alabama einziehen und abführen oder
die Melde- und Berichtspflichten erfüllen.

Vermietungsvermittler müssen ein spezielles Mietsteuerkonto bei der Behörde beantragen, um die
Überweisungs- oder Meldeanforderungen zu erfüllen (der Antrag liegt dieser Bekanntmachung bei). Wenn der Vermietungsvermittler
sich dafür entscheidet, die Melde- und Berichterstattungsanforderungen anstelle der Erhebung und
Überweisung der Mietsteuer zu erfüllen, ist eine jährliche Informationsberichterstattung an das Ministerium zusammen
mit einer jährlichen Transaktionszusammenfassung erforderlich, die jedem dritten Eigentümer/Vermieter zur Verfügung gestellt wird, der
an den vom Vermittler vermittelten Transaktionen zur Vermietung oder Verpachtung von Immobilien der Klasse II oder IV
beteiligt ist. Der jährliche Informationsbericht, der bei der Behörde
eingereicht werden muss, muss elektronisch bis zum 31. Januar des Kalenderjahres eingereicht werden, das auf das Jahr folgt, für das der
Bericht vorgelegt wird. Der jährliche Informationsbericht muss über das Online-Einreichungsportal des Ministeriums
unter https://myalabamataxes.alabama.gov eingereicht werden . Es wird empfohlen, eine Erklärung
auf dem Mietvertrag oder in einer anderen Form, die jedem dritten
Eigentümer/Vermieter leicht zugänglich ist, aufzunehmen, aus der hervorgeht, ob der Vermittler die Alabama-Mietsteuer für die
Transaktionen, die er vermittelt, einzieht oder nicht.

Wenden Sie sich an die Sales and Use Tax Division unter 334-242-1490 oder 1-866-576-6531, wenn Sie Fragen haben
oder Hilfe bei der Beantragung des entsprechenden Mietsteuerkontos benötigen.

Laden Sie eine PDF-Datei dieser Mitteilung und des Antrags auf ein Steuerkonto herunter.