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HINWEIS Alle Tabakgroß- und -einzelhändler

Posted: Juli 17, 2019

HINWEIS

AN: ALLE TABAKGROSS- UND -EINZELHÄNDLER
GEGENSTAND: MOBILE COUNTY TABAKSTEUER

Die Mobile County Commission hat beschlossen, die Tabaksteuer für ihren Bezirk selbst einzuziehen. Auf Beschluss der Mobile County Commission gemäß Alabama Code Section 11-3- 11.2 wird das Alabama Department of Revenue die Tabaksteuer für Mobile County nicht mehr verwalten und einziehen.

Das Finanzministerium von Alabama wird die Tabaksteuer für Mobile County bis zum 30. September 2019 einziehen. Die monatliche Tabaksteuererklärung für den Bezirk September 2019, die spätestens am 21. Oktober 2019 fällig ist, ist die letzte Erklärung zur Meldung von Aktivitäten und zur Überweisung von Tabaksteuern an das Finanzministerium von Alabama für den Bezirk Mobile.

Bitte beachten Sie, dass unter der Verwaltung des Ministeriums Steuermarken verwendet wurden, um die Zigarettensteuer von Mobile zu erheben. Alle Steuerzahler, die über einen Bestand an Marken aus dem Bezirk Mobile verfügen, müssen die nicht aufgeklebten Marken an das Ministerium zurückgeben; die Erstattung muss jedoch möglicherweise vom Bezirk Mobile bearbeitet werden.

Alle Fragen zur Erhebung und Verwaltung der Tabaksteuer im Mobile County nach dem 30. September 2019 müssen an die Mobile County Commission gerichtet werden.

Bitte stellen Sie sicher, dass die Person, die für die Abgabe der Tabaksteuererklärungen auf Bezirksebene zuständig ist, diese Mitteilung erhält. Fragen zu dieser Mitteilung richten Sie bitte an die Abteilung Tabaksteuer unter der unten angegebenen Adresse:

Business and License Tax Division
Tobacco Tax Section
P. O. Box 327555
Montgomery, AL 36132-7555
Telefon 334-242-9627
Tobacco.Account@revenue.alabama.gov

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