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NACHRICHT Bericht über Einnahmen und Ausgaben der lokalen Kraftstoffverbrauchssteuer

Posted: Januar 17, 2020

Unter Gemäß dem Gesetz 2019-001 der ersten Sondersitzung 2019, das am 12. März 12. März 2019, am oder vor dem 31. Januar eines jeden Jahres, jeder Landkreis oder jede Stadt, die verpflichtet sind Informationen über die lokalen Verbrauchssteuersätze für Kraftstoffe an das Finanzministerium Gesetz 1998-192 verpflichtet, dem Finanzministerium einen ähnlichen Bericht über den über den Gesamtbetrag der lokalen Verbrauchssteuereinnahmen für Kraftstoffe für das unmittelbar vorangegangene Steuerjahr erhoben wurden, und den Gesamtbetrag der Einnahmen für die Instandhaltung und Verbesserung von Straßen und Brücken während desselben gleichen Steuerjahr.

Um die Meldung dieser Informationen zu erleichtern, stellt die Abteilung die beigefügte Vorlage zur Verfügung(siehe Link unten). Die Informationen sollten unter Verwendung der Vorlage wie folgt gemeldet werden:

Name des Ortes - Verwenden Sie die Dropdown-Box, um den Namen Ihres Ortes einzugeben.

Geschäftsjahr - Geben Sie das zu meldende Geschäftsjahr ein. Zum Beispiel: 1. Oktober 2018 - 30. September 2019, 1. Juli 2018 - 30. Juni 2019, usw.

Steuereinnahmen - Geben Sie den Gesamtbetrag der von der Stadt oder dem Landkreis für das betreffende Steuerjahr eingenommenen Verbrauchssteuer auf Kraftstoffe (Benzin, Dieselkraftstoff, CNG usw.) Verbrauchssteuereinnahmen, die von der Stadt oder dem Landkreis für das angegebene Steuerjahr gemeldet werden.

Straßen- und Brückeninstandhaltung und -ausbau - Geben Sie den Gesamtbetrag der Einnahmen an, die für die Instandhaltung und den Ausbau von Straßen und Brücken Straßen- und Brückeninstandhaltung und -verbesserung für das angegebene Steuerjahr.

In dem Bemühen, den Verwaltungsaufwand bürokratischen Aufwand zu reduzieren, bittet das Ministerium um die Einreichung dieser Berichte per E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse: mft@revenue.alabama.gov. Die Berichte können auch per Post oder Fax an die folgende Adresse oder Faxnummer übermittelt werden Nummer.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Sektion Kraftstoffe unter der unten angegebenen Postanschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.

Vorlage: https://www.revenue.alabama.gov/wp-content/uploads/2020/01/Joint-Transportation-Committee-Template.xlsx

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Mitarbeit bei der Zusammenstellung und Bereitstellung dieser Informationen.

GESCHÄFTS- UND LIZENZSTEUERABTEILUNG
ABTEILUNG KRAFTSTOFFE
P. O. BOX 327540
MONTGOMERY, ALABAMA 36132-7540
334-242-9608, Option 6, Option 1
334-242-1199 (Fax)
mft@revenue.alabama.gov

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