HINWEIS
An alle Pflegeeinrichtungen, die zur Zahlung der im Code of Alabama 1975, Abschnitt 40-26B-21 erhobenen Privilegsteuer für Pflegeeinrichtungen verpflichtet sind:
Die Legislative hat das Gesetz Nr. 2020-147 verabschiedet und der Gouverneur hat es unterzeichnet, mit dem eine sekundäre zusätzliche Privilegienveranlagung in Höhe von 327,48 $ bzw. 27,29 $ pro Monat für jedes Bett in einer Pflegeeinrichtung eingeführt wird. Mit diesem Betrag erhöht sich der jährliche Gesamtsatz für Pflegeeinrichtungen von 4.429,32 $ auf 4.756,80 $ oder 396,40 $ pro Monat und Bett. Diese Änderung wird am 1. September 2020 in Kraft treten.
Dementsprechend ist die erste Steuererklärung, auf die die Änderungen anwendbar sind, die Steuererklärung für Pflegeeinrichtungen für den Monat September 2020, die am oder vor dem 20. Oktober 2020 fällig ist. Die Steuererklärungen müssen elektronisch über das System My Alabama Taxes Filing
eingereicht und bezahlt werden.
Sollten Sie Fragen zu dieser Mitteilung haben, wenden Sie sich bitte an Nichelle Norris in der Abteilung für Umsatz- und Gebrauchssteuer unter der unten angegebenen Adresse oder Telefonnummer:
Alabama Department of Revenue
Sales and Use Tax Division
P.O. Box 327790
Montgomery, AL 36132-7790
Phone: 334-353-7639
Fax: 334-353-7867
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