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HINWEIS Steuerliche Hinweise für Personen, Firmen und Körperschaften, die im Bereich der Beherbergung von Durchreisenden tätig sind

Posted: Januar 29, 2020

HINWEIS

Die Legislative hat das Gesetz 2019-387 zur Änderung von Abschnitt 40-26-1, Code of Alabama 1975, über die Transient Occupancy Tax, die auf die Bereitstellung von Zimmern, Unterkünften oder Wohnungen für Durchreisende in Hotels, Motels, Gasthöfen, Ferienlagern, Ferienhäusern oder anderen Orten, an denen regelmäßig Zimmer, Unterkünfte oder Wohnungen für Durchreisende bereitgestellt werden, erhoben wird, verabschiedet und der Gouverneur hat dieses Gesetz unterzeichnet.

Durch die Änderung von Abschnitt 40-26-1(a) wird klargestellt, dass die Transient Occupancy Tax von jeder Person, Firma oder Körperschaft erhoben wird, die sich mit der Bereitstellung von Unterkünften in einem Bootsliegeplatz, einem Platz oder Raum für Zeltcamping, einem Platz oder Raum für ein Wohnmobil, einen Reiseanhänger, einen selbstfahrenden Camper oder ein Hausauto, einen LKW-Camper oder ein ähnliches Freizeitfahrzeug, das allgemein als Wohnmobil bekannt ist, beschäftigt.

Das Gesetz 2019-387 ändert ferner den Abschnitt 40-26-1(d) dahingehend, dass eine Befreiung von der Steuer für Bootsplätze, Plätze oder Stellplätze für Zelte, Stellplätze oder Plätze für Wohnmobile, Wohnanhänger, Wohnmobile, Wohnanhänger, selbstfahrende Wohnwagen, Wohnmobile oder ähnliche Wohnmobilen, die gemeinhin als Wohnmobile bezeichnet werden und für einen Zeitraum von 90 Tagen oder mehr an einem beliebigen Ort bereitgestellt werden. Diese Befreiung von der Transient Occupancy Tax gilt für Transaktionen, die am oder nach dem 1. Oktober 2019 abgeschlossen werden.

Sollten Sie Fragen zu dieser Mitteilung haben, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Sales and Use Tax unter der folgenden Adresse oder Telefonnummer unter der unten angegebenen Telefonnummer:

Alabama Department of Revenue
Sales and Use Tax Division
P.O. Box 327710
Montgomery, Alabama, 36132-7710
Phone: 334-242-1490

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