Nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA vom 26. Juni 2015, die gleichgeschlechtliche Ehen zulässt, akzeptiert das Finanzamt von Alabama die von gleichgeschlechtlichen Paaren eingereichten Einkommensteuererklärungen als "married filing jointly". Für Steuerjahre, die noch innerhalb der Verjährungsfrist liegen, können gleichgeschlechtliche Paare, die "ledige" Steuererklärungen eingereicht haben, ihre Steuererklärungen ändern und als "verheiratet" einreichen.