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Hafenkredit

Abschnitt 40-18-400 bis Abschnitt 40-18-403, Code of Alabama 1975

Abschnitt 40-18-403 des Code of Alabama sieht eine freiwillige Einkommenssteuergutschrift für Unternehmen vor, die die Hafenanlagen von Alabama nutzen. Die Steuergutschrift kann nur von Steuerzahlern in Anspruch genommen werden, die vom Handelsministerium von Alabama zugelassen wurden.

Das Handelsministerium von Alabama ist die Verwaltungsbehörde für den Hafenkredit. Weitere Informationen über Förderfähigkeit und Qualifikationen erhalten Sie unter incentives@commerce.alabama.gov oder 334-242-0400. 

Erfahren Sie mehr über den Hafenkredit unter Made in Alabama:

Die Bestimmungen des Hafenkredits umfassen:

  • Die Gutschrift kann mit der Einkommenssteuerschuld eines zugelassenen Unternehmens in Alabama für das Steuerjahr verrechnet werden, das den letzten Tag des Förderzeitraums für den Hafenkredit enthält.
  • Die Steuergutschrift ist nicht erstattungsfähig oder übertragbar, nicht genutzte Beträge können jedoch fünf Jahre lang vorgetragen werden.
  • Die Gutschrift kann anteilig von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die nach Unterkapitel S oder Unterkapitel K besteuert werden.

Für die Beantragung der Hafengutschrift in der Einkommensteuererklärung von Alabama ist keine Online-Vorabbescheinigung über My Alabama Taxes erforderlich. Die Gutschrift wird direkt in der Steuererklärung zum Zeitpunkt der Einreichung beantragt. Der Einkommenssteuererklärung muss eine Kopie der vom Handelsministerium von Alabama ausgestellten Hafengutschriftbescheinigung beigefügt werden.

Zusätzliche Ressourcen

Eine Online-Vorabbescheinigung über My Alabama Taxes ist nicht erforderlich, um diese Gutschrift in der Einkommensteuererklärung von Alabama zu beantragen. Die Gutschrift wird direkt in der Steuererklärung zum Zeitpunkt der Einreichung beantragt.