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Gebühr für den Treuhandfonds für Umweltmaßnahmen in der chemischen Reinigung

  • Gebühr für den Treuhandfonds für Umweltmaßnahmen in der chemischen Reinigung

Abschnitt 22-30D-1 bis 22-30D-12, Gesetzbuch von Alabama 1975.

Freiwillige Zahlungen von Eigentümern oder Betreibern von Chemischreinigungen, Großhändlern, die chemische Reinigungsmittel verkaufen, Eigentümern von stillgelegten Chemischreinigungsanlagen und betroffenen Dritten an einen Treuhandfonds zugunsten eines Selbstversicherungsprogramms der Chemischreinigungsbranche zur Deckung der Kosten für die Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Verunreinigungen durch Chemischreinigungen.

Eigentümer oder Betreiber von Chemischreinigungsanlagen, die eine neue Chemischreinigungsanlage errichten, müssen für das erste Betriebsjahr eine einmalige Registrierungsgebühr in Höhe von 5.000 $ und für das zweite Betriebsjahr eine jährliche Registrierungsgebühr in Höhe des höheren Betrags von 5.000 $ oder 2 % der im Vorjahr erzielten Bruttoeinnahmen entrichten. Für jedes weitere Jahr muss der neue Eigentümer oder Betreiber eine jährliche Registrierungsgebühr in Höhe von 2 % der im vorangegangenen Kalenderjahr im Bundesstaat erzielten Bruttoeinnahmen entrichten, wobei der Gesamtbetrag von 25.000 US-Dollar pro Jahr nicht überschritten werden darf. Eigentümer oder Betreiber von Chemischreinigungen, die eine bestehende Chemischreinigungsanlage erwerben, müssen eine jährliche Registrierungsgebühr in Höhe von 2 % der Bruttoeinnahmen entrichten, die der vorherige Eigentümer oder Betreiber im vorangegangenen Kalenderjahr im Bundesstaat erwirtschaftet hat, jedoch nicht mehr als insgesamt 25.000 US-Dollar pro Jahr.

Großhändler, jährliche Registrierungsgebühr von 5.000 $.

Besitzer von stillgelegten Chemischreinigungsanlagen und betroffene Dritte, Registrierungsgebühr in Höhe von 5.000 $ pro Jahr und Standort.

Alabama Dry Cleaning Environmental Response Trust Fund.