Behörde
Abschnitt 40-21-56, Gesetzbuch von Alabama 1975.
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Abschnitt 40-21-56, Gesetzbuch von Alabama 1975.
Vorzugssteuer auf die Herstellung und den Verkauf von Strom aus Wasserkraft in Alabama.
Zwei Fünftel des Preises für jede erzeugte und verkaufte Kilowattstunde Strom aus Wasserkraft.
58% an den Sonderfonds für psychische Gesundheit.
42% an den Treuhandfonds für Bildung.