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HINWEIS: IRC Section 965 - Leitfaden für Unternehmen, Personengesellschaften, S-Corporations und natürliche Steuerzahler

Kategorie
Verwandte Abteilung
Posted: April 27, 2018

HINWEIS
IRC-Abschnitt 965: Leitfaden für Unternehmen, Personengesellschaften, S-Corporations und natürliche Steuerzahler
Leitfaden für Unternehmen

IRC Section 965 Repatriierungseinkommen ist zwar Bestandteil des steuerpflichtigen Einkommens auf Bundesebene, wird aber für Bundeszwecke separat ausgewiesen (nicht auf dem Bundesformular 1120). Infolge der besonderen Behandlung auf Bundesebene werden spezielle Anweisungen gegeben, wie dieser Posten für Alabama-Zwecke zu melden ist.

Für Bundeszwecke werden Einnahmen/Ausgaben im Zusammenhang mit IRC Section 965 auf der IRC 965 Transition Tax Statement angegeben, nicht direkt auf dem Bundesformular 1120. Alle Bundessteuerzahlungen, die IRC Section 965 zuzuordnen sind, sind getrennt von Ihrer normalen Einkommensteuerüberweisung zu überweisen. Dieser Posten der Einnahmen/Ausgaben wird jedoch weiterhin als Bestandteil des steuerpflichtigen Einkommens auf Bundesebene betrachtet.

Für Alabama-Zwecke sind diese Einnahme-/Ausgabeposten auf Schema A des Alabama-Formulars 20 C für Körperschaftsteuerpflichtige zu melden. Alle Einnahmen nach IRC Section 965 sind auf Schema A, Zeile 9, Formular 20C anzugeben, und eine kurze Beschreibung der Einkommensquelle ist in dem dafür vorgesehenen Feld des Formulars einzutragen. Alle Ausgaben gemäß IRC Section 965 sind in Schema A, Zeile 23 oder 24, Formular 20C anzugeben, und eine kurze Beschreibung der Ausgaben ist in dem dafür vorgesehenen Feld des Formulars einzutragen. Alle Steuern im Zusammenhang mit Einkünften nach IRC Section 965 werden zusammen mit allen anderen fälligen Einkommenssteuern berechnet. Für die Einkommensteuer in Alabama ist keine gesonderte Zahlung für Verbindlichkeiten erforderlich, die sich aus Einkünften aus Quellen nach IRC Section 965 ergeben.

Die Einkünfte nach IRC Section 965 (abzüglich der entsprechenden Abzüge) können mit einem Abzug für erhaltene Dividenden verrechnet werden, wenn der Steuerpflichtige, der die fiktive Dividende meldet, zu mehr als 20 % an der kontrollierten ausländischen Gesellschaft beteiligt ist, von der er die fiktive Dividende erhält. Der Abzug für erhaltene Dividenden ist in Schema A, Zeile 18, zu beantragen, und der Steuererklärung ist eine Erklärung beizufügen, die den Namen, die Steuerzahler-ID und die Beteiligung an der kontrollierten ausländischen Körperschaft angibt, von der die fiktive Dividende gemäß IRC Section 965 erhalten wurde.

Alabama verlangt zur Dokumentation eine Kopie der IRC 965 Transition Tax Statement, so dass bei der Einreichung des Alabama-Formulars 20C eine Kopie als Anlage beigefügt werden sollte. Falls dieses Formular nicht verfügbar ist, sollte eine Erklärung vorgelegt werden, in der die Art und Quelle der IRC Section 965 Einkünfte/Ausgaben beschrieben werden, die gemeldet werden.

Leitfaden für Partnerschaften

Das Alabama-Formular 65 ist eng an das Bundesformular 1065 angelehnt. Infolgedessen spiegeln die Meldeanforderungen für Einnahmen und Ausgaben nach IRC Section 965 die für Bundeszwecke verwendeten Meldungen wider.

Für Bundeszwecke wird das Einkommen nach IRC Section 965 in Schema K, Zeile 11, Sonstige Einkünfte, eingetragen. Alle Abzüge im Zusammenhang mit IRC Section 965 werden in Schema K, Zeile 13d, Sonstige Abzüge, eingetragen. Zusätzliche Informationen müssen mit den Schemata K-1 vorgelegt werden.

Für Alabama-Zwecke sind die Einkünfte nach IRC Section 965 in Schema K, Zeile 11, Sonstige Einkünfte, anzugeben. Alle Abzüge im Zusammenhang mit IRC Section 965 sind in Zeile 15, Other Deductions, anzugeben.

Leitfaden für S-Corporations

Gemäß Section 40-18-161 wird das steuerpflichtige Einkommen einer Alabama S Corporation auf dieselbe Weise ermittelt wie das einer natürlichen Person. Infolgedessen findet IRC Section 965 keine Anwendung, wenn eine Alabama S Corporation direkter Anteilseigner einer ausländischen Corporation ist, die den Bestimmungen von IRC Section 965 unterliegt.

Leitfaden für private Steuerzahler

Steuerpflichtige mit individuellem Einkommen in Alabama unterliegen nicht den Bestimmungen von IRC Section 965 als direkte Anteilseigner ausländischer Kapitalgesellschaften. Sie sind jedoch verpflichtet, alle Einkünfte nach IRC Section 965 zu melden, die ihnen aus ihrer Beteiligung an einer zugrunde liegenden Personengesellschaft zufließen, die direkt an einer ausländischen Kapitalgesellschaft beteiligt war, die den Bestimmungen von IRC Section 965 unterliegt. Infolgedessen kann es zu Unterschieden zwischen dem auf dem Bundesformular 1040 ausgewiesenen steuerpflichtigen Einkommen und der individuellen Einkommensteuererklärung des Steuerpflichtigen in Alabama (Formular 40) kommen. Erhält der Steuerpflichtige Einkünfte aus IRC Section 965, die für Bundeszwecke gemeldet werden müssen, für Alabama-Zwecke jedoch nicht, sollten der Betrag und die Quelle als in der Bundessteuererklärung gemeldetes, in der Alabama-Steuererklärung nicht gemeldetes Einkommen angegeben werden (Teil IV, Zeile 5 des Alabama-Formulars 40). Andernfalls sollten alle Einkünfte nach IRC Section 965, die ihnen aus einer Beteiligung an einer Personengesellschaft zufließen, in ähnlicher Weise gemeldet werden, wie sie in ihrer Bundeserklärung gemeldet werden (auf Formular 40, Seite 2, Teil I, Zeile 8, Sonstige Einkünfte, melden und in der dafür vorgesehenen Zeile eine Beschreibung angeben).

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