MONTGOMERY, 11. Mai 2018 - Das Alabama Department of Revenue (ADOR) hat alabamataxamnesty.com gestartet, eine Website, die dem Alabama Tax Delinquency Amnesty Program of 2018 gewidmet ist, das durch das Gesetz 2018-153 geschaffen wurde.
Der Antragszeitraum für die Amnestie läuft vom 1. Juli bis zum 30. September 2018 und gilt für Steuern, die vor dem 1. Januar 2017 fällig waren oder für Steuerzeiträume, die vor diesem Datum begannen. Alle Anträge müssen elektronisch über die Steueramnestie-Website von Alabama eingereicht werden, auf der sich die Steuerzahler anmelden können, um Benachrichtigungen über das Programm zu erhalten. Auf der Website finden sich auch alle Informationen, die Steuerzahler über das Programm benötigen, sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Das Amnestieprogramm steht berechtigten Steuerzahlern zur Verfügung, die in den letzten zwei Jahren nicht von der Behörde kontaktiert wurden und die zum 6. März 2018 nicht in ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren oder einen Rechtsstreit vor einem Gericht der Vereinigten Staaten oder Alabamas wegen Nichtzahlung, Verzug oder Betrug im Zusammenhang mit den von der Behörde verwalteten Steuern in Alabama verwickelt sind.
Die meisten von ADOR verwalteten Steuern, mit Ausnahme der Kraftstoff-, Kraftfahrzeug- und Grundsteuer, kommen für das Amnestieprogramm 2018 in Frage. Dazu gehören unter anderem Einkommenssteuern für Unternehmen und Privatpersonen, Gewerbesteuern, Verbrauchssteuern für Finanzinstitute, Verbrauchssteuern für Verbraucher, Verbrauchssteuern für Verkäufer, Quellensteuern und Verkaufssteuern.
Bei genehmigten Amnestieanträgen wird auf alle Strafgelder und Zinsen verzichtet.
Steuerzahler, die glauben, dass sie in Alabama Steuerschulden haben, sollten sich mit ihrem Steuerberater beraten, ob sie für das Steueramnestieprogramm in Frage kommen.
Weitere Informationen über die Anspruchsberechtigung der Steuerzahler, die in Frage kommenden Steuerarten, die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Kronzeugenregelung, das Antragsverfahren und mehr finden Sie unter alabamataxamnesty.com oder per E-Mail an amnesty@revenue.alabama.gov.
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