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ADOR bietet Entlastung für von der Bundessteuerreform betroffene Unternehmenssteuerzahler

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Posted: October 11, 2018

MONTGOMERY, 10. Oktober 2018 - Das Finanzministerium von Alabama bietet bestimmten Steuerpflichtigen, die Schwierigkeiten haben, die Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen auf Bundesebene im Oktober einzuhalten und gleichzeitig versuchen, ihre Steuererklärungen auf Bundesebene bis zur neuen Frist im Oktober einzureichen, Erleichterung bei der Verhängung von Strafen für verspätete Einreichung. Die Komplexität der Steuerreform auf Bundesebene und die Umsetzung dieser Reform durch den Bundesstaat tragen zu dieser Herausforderung bei.
Einige Unternehmenssteuerzahler sind aus diesen Gründen möglicherweise nicht in der Lage, die bundesstaatliche Einreichungsfrist am 15. Oktober einzuhalten, und ADOR wird solche Umstände auf Antrag der Steuerzahler prüfen, um festzustellen, ob sie einen hinreichenden Grund für die Gewährung von Strafnachlässen für die verspätete Einreichung darstellen. Betroffene Steuererklärungen müssen bis zum 15. November eingereicht werden, und Anträge auf Strafnachlass müssen schriftlich eingereicht werden. Die Anträge auf Erlass werden von Fall zu Fall geprüft.
Weitere Informationen erhalten Sie bei ADOR unter 334-242-1200.

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