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ADOR bietet Steuererleichterungen für Flutopfer in Louisiana

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Posted: September 2, 2016

Das Finanzministerium von Alabama trägt seinen Teil dazu bei, einigen Flutopfern in Louisiana durch Steuererleichterungen zu helfen.
"Die katastrophalen Überschwemmungen in Louisiana fordern ihren Tribut, und wir wollen unseren Freunden und Nachbarn so gut wie möglich helfen", sagte Revenue Commissioner Julie P. Magee. "Wir hoffen, dass diese Steuererleichterung dazu beitragen kann, die Flutopfer zu entlasten, die sich jetzt auf den Wiederaufbau ihres Lebens konzentrieren müssen."
ADOR wird den Einwohnern von Louisiana, die von den schweren Überschwemmungen, die den Staat seit dem 11. August heimgesucht haben, direkt betroffen sind, Fristverlängerungen für ihre Steuererklärungen gewähren. Steuerzahler aus Alabama, die in den von der Bundesregierung als Katastrophengebiete ausgewiesenen Bezirken von Louisiana wohnen, haben bis zum 17. Januar 2017 Zeit, um Steuererklärungen einzureichen, die am oder nach dem 11. August 2016 und vor dem 17. Januar 2017 fällig waren. Während des aufgeschobenen Zeitraums wird ein Strafnachlass gewährt. Steuerzahler, die diese Steuererleichterung für Alabama in Anspruch nehmen möchten, sollten in roter Tinte "Louisiana Flood 2016" auf jede Papiererklärung/jeden Bericht des Bundesstaates schreiben, die/der sich auf diese Steuererleichterung beruft. Bei elektronisch eingereichten Erklärungen/Berichten sollten sich die betroffenen Steuerzahler an ADOR wenden, um eine Anleitung zur Einreichung zu erhalten.
ADOR bietet außerdem eine Steuererleichterung in Form einer vorübergehenden Aussetzung der Anforderungen im Zusammenhang mit dem International Registration Plan (IRP) und dem International Fuel Tax Agreement (IFTA) für alle Kraftfahrzeuge, die im Rahmen der Katastrophenhilfe im Bundesstaat Louisiana zwischenstaatlich tätig sind oder durch den Bundesstaat Alabama fahren.

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