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REVISIERT - ADOR bietet Steuererleichterungen für die Opfer des Hurrikans Michael

Posted: October 23, 2018

MONTGOMERY, 23. Oktober 2018 - Das Finanzministerium von Alabama bietet Steuerzahlern in Alabama, die von den durch den Hurrikan Michael verursachten Schäden betroffen sind, Steuererleichterungen an. Die Steuererleichterungen entsprechen den Maßnahmen des IRS in denselben als Katastrophe deklarierten Gebieten, einschließlich des Stichtags.
Das Ministerium folgt der IRS-Bestimmung über die förderfähigen Orte, denen nach einer Naturkatastrophe Fristverlängerungen für die Einreichung von Anträgen gewährt werden. Derzeit hat der IRS keine Orte in Alabama in die Liste der Gebiete aufgenommen, in denen Steuerzahlern, die von Hurrikan Michael betroffen sind, eine Verlängerung gewährt wird. Steuerzahler sollten die IRS-Hilfsseite zu Hurrikan Michael - https://www.irs.gov/newsroom/help-for-victims-of-hurricane-michael - auf Aktualisierungen oder Erweiterungen dieser Gebiete durch den IRS achten.
ADOR wird Steuerzahlern, die direkt von Hurrikan Michael betroffen sind, Fristverlängerungen für die Einreichung gewähren. Steuerzahler in Alabama, die in Gebieten wohnen, die von der Bundesregierung als Katastrophengebiete ausgewiesen wurden, haben bis zum 28. Februar 2019 Zeit, um Steuererklärungen einzureichen, die am oder nach dem 10. Oktober 2018 und vor dem 28. Februar 2019 fällig sind. Während des Verlängerungszeitraums werden Straferleichterungen gewährt. Steuerzahler, die diese Alabama-Steuererleichterung in Anspruch nehmen möchten, sollten auf jeder Papiererklärung/jedem Bericht, die/der sich auf diese Erleichterung beruft, mit roter Tinte "Michael Relief - 2018" schreiben. Betroffene Steuerzahler, die ihre Steuererklärung elektronisch einreichen, sollten sich an ADOR wenden, um eine Anleitung zur Einreichung zu erhalten. Steuerzahler können die folgenden ADOR-Büros telefonisch kontaktieren:

  • Einkommensteuer für Privatpersonen: 334-353-0602
  • Körperschaftssteuer: 334-242-1200
  • Pass-through-Entitäten: 334-242-1033
  • Umsatz- und Gebrauchssteuer: 334-242-1490
  • Gewerbesteuer: 334-353-7923
  • Quellensteuer: 334-242-1300

Darüber hinaus können Steuerzahler in Gebieten, die nicht speziell als Katastrophengebiete ausgewiesen sind und die aufgrund von wetterbedingten Umständen im Zusammenhang mit dem Hurrikan Michael Schwierigkeiten haben, ihre Steuererklärung rechtzeitig abzugeben, einen Antrag auf Erlass der Strafen für verspätete Einreichung und verspätete Zahlung stellen, nachdem sie ADOR die entsprechenden Unterlagen vorgelegt haben.

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