MONTGOMERY, 25. September 2018 - Das Alabama Department of Revenue (ADOR) wird am 9. Oktober in seiner Zentrale in Montgomery eine Anhörung zu den Vorschriften durchführen. Regelmaßnahmen sind erforderlich, um aktuelle Gesetzesänderungen, neue Richtlinien oder Verfahren zu erfüllen. Die Anhörungstermine und -zeiten sowie die vorgeschlagenen Maßnahmen sind im Folgenden aufgeführt.
Dienstag, 9. Okt. 2018
Ort der Anhörung: Raum 1203, erster Stock, 50 N. Ripley St., Montgomery, Ala.
810-3-24-.01 Steuerbarkeit von Partnerschaftseinkünften, geändert. Anhörung geplant für 13:30 Uhr.
810-3-25-.07 Nachlässe und Trusts, Verschiedene Informationen, geändert. Anhörung geplant für 13.30 Uhr.
810-4-3 Voraussetzungen für die Veranlagung und Gewährung eines Erlasses von Ad-Valorem-Steuern auf bestimmte Immobilien, neu, ändern, aufheben. Anhörung geplant für 13:45 Uhr.
Kopien der vorgeschlagenen Regelung können unter https://revenue.alabama.gov/tax-policy/proposed-rule-changes/,where heruntergeladen werden. Alle von ADOR durchgeführten Anhörungen zur Regelung werden veröffentlicht.