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ADOR reagiert auf den Ausbruch von COVID-19

Posted: März 17, 2020

MONTGOMERY, 17. März 2020 - Das Alabama Department of Revenue verfolgt die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) und folgt den Anweisungen der Bundes- und Staatsbeamten. Wir verstehen, dass die Öffentlichkeit einige Bedenken und Unsicherheiten in Bezug auf das COVID-19 haben, und das Ministerium ist bemüht, die Steuerzahler zu informieren.

Das Ministerium ermutigt alle Steuerzahler ihre Geschäfte mit der Behörde über unsere Online-Dienste abzuwickeln. Steuerzahler können unsere Website für Informationen und Antworten auf Fragen nutzen; nutzen Sie My Alabama Taxes (MAT) um Steuern einzureichen und zu bezahlen; oder rufen Sie 334-242-1170 an, wenn Sie zusätzliche Hilfe benötigen.

Aus Gründen der Vorsicht für die Gesundheit und das und das Wohlbefinden der Öffentlichkeit sowie unserer Mitarbeiter bitten wir die Steuerzahler die persönlichen Besuche in unseren Servicezentren für Steuerzahler zu begrenzen. Wenn Sie persönlich bezahlen müssen, können Sie diese Zahlungen in einem unserer neun Steuerzahler-Service-Zentren. Alle anderen Hilfestellungen können per Telefon oder E-Mail geleistet werden.

Am 13. März 2020 rief Gouverneur Ivey den Notstand aus, um alle verfügbaren staatlichen und bundesstaatlichen Ressourcen zu mobilisieren und Bundesressourcen einzusetzen, um die Auswirkungen des Coronavirus auf unseren Staat und unsere Bürger zu verringern. Bürgerinnen und Bürger zu mindern, was dem Ministerium mehr Flexibilität bei der Arbeit mit betroffenen Steuerzahlern. Bis heute hat das Ministerium die folgenden Anordnungen für Steuerzahler erlassen Entlastungsanordnungen

Es wird erwartet, dass der IRS Fristverlängerungen für die Einreichung von Bundeseinkommenssteuererklärungen ankündigen wird. Das Ministerium plant, diese Verlängerungen der Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen entsprechend zu berücksichtigen und entsprechende Anordnungen zur Entlastung der Steuerzahler zu erlassen. Bitte verfolgen Sie die Seite COVID-19 Updates des Ministeriums für zusätzliche Informationen, sobald diese verfügbar sind.

Weitere Unterstützung kann von Fall zu Fall gewährt werden Einzelpersonen und Unternehmen, die ihre Steuererklärungen aufgrund des aufgrund des COVID-19-Ausbruchs ihre Steuererklärungen nicht rechtzeitig einreichen können, können Sie sich an das Ministerium wenden unter unter den folgenden Nummern.

  • Einzelpersonen Einkommensteuer: 334-353-0602
  • Unternehmen Einkommensteuer: 334-242-1200
  • Durchleitung Einrichtungen: 334-242-1033
  • Verkauf und Gebrauchssteuer: 334-242-1490
  • Unternehmen Privilegierte Steuer: 334-353-7923
  • Vorsteuerabzug Steuer: 334-242-1300

Das Finanzministerium von Alabama fordert alle Bürger von Alabama auf, die von der CDC und den Gesundheitsbehörden des Bundesstaates empfohlenen Präventionsmaßnahmen zu befolgen.

Klicken Sie hier, um eine pdf-Datei dieser Mitteilung herunterzuladen.  

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