MONTGOMERY - Das Finanzministerium von Alabama (ALDOR) verlängert die Frist für die Einreichung der Wahl zur Besteuerung auf Unternehmensebene für bestimmte Durchgangsunternehmen bis zum 15. August 2022.
ALDOR ergreift diese Maßnahme, weil eine Reihe von Steuerpflichtigen die erforderliche Wahl nicht bis zum ursprünglichen Fälligkeitsdatum eingereicht haben, sondern entweder geschätzte Zahlungen geleistet oder erforderliche Erklärungen eingereicht haben, als ob die Wahl getroffen worden wäre. Die Steuerwahl auf Unternehmensebene wird zum ersten Mal für das Steuerjahr 2021 eingeführt. ALDOR möchte daher denjenigen helfen, die ihre Absicht bekundet haben, eine Wahl zu treffen, dies aber fälschlicherweise nicht getan haben.
ALDOR erkennt Wahlen zur Besteuerung auf Ebene der Körperschaft an, die über My Alabama Taxes bis zum 15. August 2022 eingereicht werden, und zwar als Wahlen, die bis zum Fälligkeitsdatum für diejenigen Durchgangsunternehmen gültig sind, die:
- Rechtzeitige Abgabe der erforderlichen Steuererklärungen für Unternehmen und Mitglieder, als ob die Wahl für das Jahr ordnungsgemäß getroffen worden wäre;
- Rechtzeitig eine Verlängerungszahlung an die wählende Durchgangseinheit geleistet hat; oder
- eine Steuerzahlung auf Unternehmensebene vor dem Fälligkeitsdatum der jeweiligen Steuererklärung geleistet hat.
Steuerzahler, die eine der oben genannten Voraussetzungen erfüllen, können vom 1. Juli 2022 bis zum 15. August 2022 auf My Alabama Taxes zugreifen, um die Wahl für das Steuerjahr 2021 zu treffen.
Steuerzahler können sich an die ALDOR Pass-through Entity Tax Section unter 334-242-1033 wenden.