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ALDOR kündigt Entlastung für die vom Hurrikan Zeta betroffenen Steuerzahler an

Posted: Januar 5, 2021

MONTGOMERY, 5. Januar 2021 - Das Finanzministerium von Alabama (ALDOR) bietet Steuererleichterungen für Steuerzahler in Alabama an, die in den Bezirken Clarke, Dallas, Marengo, Mobile, Perry, Washington und Wilcox wohnen oder ein Unternehmen haben und von den durch den Hurrikan Zeta verursachten Schäden betroffen sind. Die Steuererleichterungen spiegeln die Maßnahmen des IRS in denselben erklärten Katastrophengebieten wider.

ALDOR gewährt Steuerzahlern, die direkt vom Hurrikan Zeta betroffen sind, Fristverlängerungen für die Abgabe ihrer Steuererklärung. Steuerzahler in Alabama, die in Gebieten wohnen, die von der Bundesregierung als Katastrophengebiete ausgewiesen wurden, haben bis zum 1. März 2021 Zeit, um Steuererklärungen einzureichen, die am oder nach dem 28. Oktober 2020 und vor dem 1. März 2021 fällig sind. Während des Verlängerungszeitraums werden Straferleichterungen gewährt.

Betroffene Steuerzahler, die Einkommenssteuer für Einzelpersonen, Körperschaftssteuer, Pass-through-Entities, Business Privilege Tax oder Quellensteuer einreichen, können einen Antrag auf Straferlass mit dem Formular PWR des Ministeriums stellen, das auf der Website des Ministeriums abgerufen werden kann:

https://www.revenue.alabama.gov/wp-content/uploads/2020/09/fpwr0920-1.pdf. Die Steuerpflichtigen können das Formular bei der Abteilung Einkommensteuerverwaltung des Ministeriums unter der auf dem Formular angegebenen Adresse einreichen.

Die Steuerpflichtigen können die folgenden ALDOR-Büros telefonisch kontaktieren, wenn sie zusätzliche Hilfe bei der Einreichung benötigen:

  • Umsatz- und Gebrauchssteuer: 334-242-1490
  • Einkommensteuer für Privatpersonen: 334-353-0602
  • Körperschaftssteuer: 334-242-1200
  • Pass-through-Entitäten: 334-242-1033
  • Gewerbesteuer: 334-353-7923
  • Quellensteuer: 334-242-1300

Weitere Informationen über diese Erleichterung, einschließlich einer Liste der förderfähigen Gemeinden, finden Sie in der IRS-Ankündigung unter https://www.irs.gov/newsroom/irs-announces-tax-relief-for-hurricane-zeta-victims. Steuerzahler in Gemeinden, die später in das Katastrophengebiet aufgenommen werden, einschließlich solcher in anderen Bundesstaaten, erhalten automatisch die gleichen Erleichterungen bei der Einreichung und Zahlung. Die aktuelle Liste der förderfähigen Gemeinden ist immer auf der Seite zur Katastrophenhilfe auf IRS.gov verfügbar.

Darüber hinaus können Steuerzahler in Gebieten, die nicht speziell als Katastrophengebiete ausgewiesen sind und die aufgrund von witterungsbedingten Umständen im Zusammenhang mit dem Hurrikan Zeta Schwierigkeiten haben, ihre Steuererklärung rechtzeitig abzugeben, nach Vorlage entsprechender Unterlagen bei ALDOR eine Befreiung von den Strafen für verspätete Einreichung und verspätete Zahlung beantragen.

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