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ALDOR kündigt Entlastung für die vom Tropensturm Claudette betroffenen Steuerzahler an

Posted: Juni 23, 2021

MONTGOMERY, 23. Juni 2021 - Das Alabama Department of Revenue (ALDOR) bietet Steuererleichterungen für Steuerzahler in Alabama an, die in Bezirken wohnen oder ein Unternehmen haben, für die Gouverneur Ivey als Reaktion auf den Tropensturm Claudette den Notstand ausgerufen hat. Es handelt sich dabei um folgende Bezirke: Baldwin, Butler, Cherokee, DeKalb, Escambia, Mobile, Monroe und Tuscaloosa.

ALDOR gewährt Steuerzahlern in den vom Tropensturm Claudette direkt betroffenen Bezirken eine Fristverlängerung für die Einreichung von Steuererklärungen und Zahlungen. Diese Steuerzahler haben bis zum 20. Juli Zeit, um Steuererklärungen einzureichen und Zahlungen zu leisten, die ab dem 18. Juni 2021 und vor dem 20. Juli 2021 fällig sind. Die Erleichterung gilt für alle von ALDOR verwalteten Steuern, mit Ausnahme der Steuern und Registrierungsgebühren, die im Rahmen des Internationalen Kraftstoffsteuerabkommens (IFTA) und des Internationalen Registrierungsplans (IRP) fällig sind.

Betroffene Steuerzahler, die eine Einkommensteuer für Einzelpersonen, eine Körperschaftsteuer, eine Pass-Through-Entity, eine Business Privilege Tax oder eine Quellensteuer einreichen, können einen Antrag auf Verzicht auf Strafzahlungen mit dem FormularPWR des Ministeriums stellen, das auf der Website des Ministeriums abgerufen werden kann. Die Steuerzahler können das Formular an die Abteilung für Einkommenssteuerverwaltung des Ministeriums unter der auf dem Formular angegebenen Adresse senden.

Die Steuerpflichtigen können die folgenden ALDOR-Büros telefonisch kontaktieren, wenn sie zusätzliche Hilfe bei der Einreichung benötigen:

  • Umsatz- und Gebrauchssteuer: 334-242-1490
  • Einkommensteuer für Privatpersonen: 334-353-0602
  • Körperschaftssteuer: 334-242-1200
  • Pass-through-Entitäten: 334-242-1033
  • Gewerbesteuer: 334-353-7923
  • Quellensteuer: 334-242-1300

Darüber hinaus können Steuerzahler in Gebieten, die nicht ausdrücklich in den Ausnahmezustand einbezogen sind und die aufgrund der witterungsbedingten Umstände im Zusammenhang mit dem Tropensturm Schwierigkeiten haben, ihre Steuererklärung rechtzeitig abzugeben, einen Antrag auf Erlass der Strafen für verspätete Abgabe und stellen, wenn sie ALDOR entsprechende Unterlagen vorlegen.