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ALDOR kündigt Entlastung für von Winterstürmen betroffene Steuerzahler an

Posted: Februar 24, 2021

Das Finanzministerium von Alabama (ALDOR) bietet Steuererleichterungen für Steuerzahler in Alabama an, die in den von der Bundesregierung als Katastrophengebiet deklarierten Gebieten wohnen oder ein Unternehmen haben, in denen durch die jüngsten Winterstürme Schäden entstanden sind. Die Steuererleichterungen spiegeln die Maßnahmen des IRS in denselben erklärten Katastrophengebieten wider.

ALDOR gewährt Steuerzahlern, die direkt von den Winterstürmen betroffen sind, eine Fristverlängerung für die Einreichung ihrer Steuererklärung. Steuerzahler in Alabama, die in Gebieten wohnen, die von der Bundesregierung als Katastrophengebiete ausgewiesen wurden, haben bis zum 15. Juni 2021 Zeit, um Steuererklärungen einzureichen, die am oder nach dem 11. Februar 2021 und vor dem 15. Juni 2021 fällig sind. Während des Verlängerungszeitraums werden Straferleichterungen gewährt.

Betroffene Steuerzahler, die Einkommenssteuer für Einzelpersonen, Körperschaftssteuer, Pass-through Entities, Business Privilege Tax oder Quellensteuer einreichen, können einen Antrag auf Verzicht auf Strafzahlungen mit dem Formular PWR des Ministeriums stellen, das auf der Website des Ministeriums unter
https://www.revenue.alabama.gov/wp-content/uploads/2020/09/fpwr0920-1.pdf abgerufen werden kann.
Die Steuerzahler können das Formular an die Abteilung für Einkommenssteuerverwaltung des Ministeriums unter der auf dem Formular angegebenen Adresse senden.

Die Steuerpflichtigen können die folgenden ALDOR-Büros telefonisch kontaktieren, wenn sie zusätzliche Hilfe bei der Einreichung benötigen:

- Sales and Use Tax: 334-242-1490
- Individual Income Tax: 334-353-0602
- Corporate Income Tax: 334-242-1200
- Pass-through Entities: 334-242-1033
- Business Privilege Tax: 334-353-7923
- Quellensteuer: 334-242-1300

Weitere Informationen über diese Erleichterung, einschließlich einer Liste der förderfähigen Gemeinden, finden Sie in der IRS-Ankündigung unter https://www.irs.gov/newsroom/victims-of-texas-winter-storms-get-deadline-extensions-and-other-tax-relief.
Steuerzahler in Gemeinden, die später in das Katastrophengebiet aufgenommen werden, einschließlich solcher in anderen Bundesstaaten, erhalten automatisch die gleichen Erleichterungen bei der Einreichung und Zahlung. Die aktuelle Liste der förderfähigen Gemeinden ist jederzeit auf der Seite
relief on IRS.gov verfügbar.

Darüber hinaus können Steuerzahler in Gebieten, die nicht speziell als Katastrophengebiete ausgewiesen sind und die aufgrund der witterungsbedingten Umstände im Zusammenhang mit diesen Winterstürmen Schwierigkeiten haben, ihre Steuererklärung rechtzeitig abzugeben, einen Antrag auf Erlass der Strafen für verspätete Abgabe und verspätete Zahlung stellen, wenn sie ALDOR die entsprechenden Unterlagen vorlegen.

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