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ALDOR ermutigt Steuerzahler zur sicheren elektronischen Einreichung

Posted: Juli 13, 2020

Der 15. Juli als Stichtag für die Einkommensteuer rückt näher

MONTGOMERY, 13. Juli 2020 - In dieser Zeit der Ungewissheit und auf Anweisung von Bundes- und Staatsbeamten ermutigt das Alabama Department of Revenue (ALDOR) weiterhin alle Steuerzahler, ihre Geschäfte mit ALDOR über unsere Online-Dienste abzuwickeln. Besuchen Sie unsere COVID-19-Webseite(https://revenue.alabama.gov/coronavirus-covid-19-updates/) für Informationen und Antworten auf Ihre Fragen; nutzen Sie My Alabama Taxes (MAT) (https://myalabamataxes.alabama.gov/), um Steuern einzureichen und zu bezahlen, oder rufen Sie 334-242-1170 an, um weitere Unterstützung zu erhalten.

Aus Gründen der Vorsicht für Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden sowie für die Mitarbeiter von ALDOR sind alle Taxpayer Service Centers und das Gordon Persons Building in Montgomery vorübergehend für den Publikumsverkehr geschlossen. Die gesamte Hilfe wird per Telefon oder E-Mail geleistet. Besuchen Sie https://revenue.alabama.gov/taxpayer-service-centers/ für die Kontaktinformationen des Taxpayer Service Centers oder besuchen Sie das Help Center von ALDOR unter https://www.support.revenue.alabama.gov/hc/en-us.

Steuerzahler, die nicht in der Lage sind, ihre Steuererklärung elektronisch einzureichen, können ihre Einkommensteuererklärung in Papierform (aktuelle Formulare 40/40A/40NR) an die folgenden Adressen schicken, je nach Fall. Die Erklärungen müssen bis zum 15. Juli abgestempelt werden, um als rechtzeitig eingereicht zu gelten.

  • Für Steuerzahler, die eine Zahlung leisten - Alabama Department of Revenue, P. O. Box 2401, Montgomery, AL 36140-0001
  • Für Steuerzahler, die eine Erstattung erhalten - Alabama Department of Revenue, P. O. Box 154, Montgomery, AL 36135-0001
  • Für Steuerzahler, die keine Erstattung erhalten oder eine Zahlung leisten - Alabama Department of Revenue, P. O. Box 327469, Montgomery, AL 36132-7469

Zahlungsoptionen für einzelne Einkommensteuerzahler:

Zahlungen per Scheck oder Zahlungsanweisung - Bei Zahlungen per Scheck oder Zahlungsanweisung muss der Umschlag bis zum 15. Juli abgestempelt sein, damit die Zahlung als rechtzeitig erfolgt gilt. Füllen Sie ein Formular 40V(https://www.revenue.alabama.gov/wp-content/uploads/2019/02/f40v-1.pdf) aus und schicken Sie es zusammen mit Ihrer Zahlung an: Alabama Income Tax, P.O. Box 327467, Montgomery, AL 36132-7467

Elektronische Zahlungen - Elektronische Zahlungen müssen bis zum 15. Juli getätigt werden, damit sie als fristgerecht angesehen werden können. Elektronische Zahlungen können über die folgenden Optionen getätigt werden:

  • Direkte ACH-Abbuchung (E-Scheck) vom Bankkonto: Sie können per ACH-Lastschrift in MAT bezahlen, ohne dass Gebühren anfallen(https://myalabamataxes.alabama.gov/).
  • Zahlungen mit Kreditkarte: Möglicherweise können Sie Ihre Kreditkarte zur Zahlung Ihrer Steuerschuld bei Official Payments Corporation oder Value Payment Systems verwenden. (Für diese Dienste wird eine Gebühr erhoben.)

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