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ALDOR verlängert die Frist für PTEs zur Einreichung einer Wahlerklärung zur Besteuerung auf Ebene der Körperschaft

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Posted: Juli 10, 2023

My Alabama Taxes öffnet am 10. Juli für die Einreichung der erweiterten Wahlmöglichkeit für das Steuerjahr 2022

MONTGOMERY - Das Alabama Department of Revenue (ALDOR) verlängert die Frist für die Einreichung der Wahlerklärung zur Besteuerung auf Unternehmensebene für das Steuerjahr 2022 für bestimmte "pass-through entities".

ALDOR verlängert die Frist, um jenen Steuerpflichtigen zu helfen, die ihre Absicht bekundet haben, eine Wahl zu treffen, es aber irrtümlich versäumt haben, dies bis zum ursprünglichen Fälligkeitstermin zu tun. Diese Steuerpflichtigen haben entweder geschätzte Zahlungen geleistet oder die erforderlichen Erklärungen eingereicht, als ob die Wahl getroffen worden wäre.

ALDOR erkennt Wahlen zur Besteuerung auf der Ebene der Körperschaft an, die unter Verwendung von My Alabama Taxes bis zum Fälligkeitsdatum der Steuererklärung 2022 für die wählende Durchgangskörperschaft mit den entsprechenden Verlängerungen eingereicht werden, als Wahlen an, die bis zum Fälligkeitsdatum für diejenigen Durchgangskörperschaften gültig gemacht wurden, die:

  • Rechtzeitige Einreichung der erforderlichen Körperschaftssteuererklärung, als ob die Wahl für das Jahr ordnungsgemäß getroffen worden wäre;
  • Rechtzeitig eine Verlängerungszahlung an die wählende Durchgangseinheit geleistet hat; oder
  • eine Steuerzahlung auf Unternehmensebene vor dem Fälligkeitsdatum der jeweiligen Steuererklärung geleistet hat. 

Ab dem 10. Juli 2023 müssen Steuerpflichtige, die eine der oben genannten Voraussetzungen erfüllen und die Wahl treffen wollen, My Alabama Taxes aufrufen, um die Wahl für das Steuerjahr 2022 zu treffen. Für diese Online-Wahl gibt es keine Alternative in Papierform.

Weitere Anleitungen und häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Wahl der Pass-Through-Entität finden Sie unter FAQ* zur Wahl der Pass-Through-Entität oder kontaktieren Sie die ALDOR Pass-Through-Entity Tax Section unter 334-242-1033.

* https://www.revenue.alabama.gov/individual-corporate/electing-pass-through-entities/#epte-faq-july10

Pressekontakt
Abteilung Steuerpolitik und Regierungsangelegenheiten
taxpolicy@revenue.alabama.gov
334-242-1380

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