Flagge_von_Alabama.svg
Eine offizielle Website der Regierung des Bundesstaates Alabama.

Das .gov bedeutet, dass es offiziell ist.

Websites von Behörden enden oft auf .gov oder .mil. Vergewissern Sie sich, dass Sie sich auf einer offiziellen Regierungsseite befinden, bevor Sie sensible Informationen weitergeben.

Der Standort ist sicher

Die Website https:// stellt sicher, dass Sie sich mit der offiziellen Website verbinden und dass alle von Ihnen eingegebenen Informationen verschlüsselt und sicher übertragen werden.

ALDOR verlängert die Einreichungsfrist für Steuerzahler in erklärten Katastrophengebieten

Posted: Februar 28, 2023

MONTGOMERY - Das Finanzministerium von Alabama (ALDOR) bietet Steuererleichterungen für Steuerzahler in Alabama an, die in den von der Bundesregierung als Katastrophengebiet deklarierten Gebieten in Alabama wohnen oder ein Unternehmen haben, in denen es im Januar zu Schäden durch Unwetter gekommen ist. Die Erleichterungen entsprechen den Maßnahmen des IRS in denselben Katastrophengebieten.

ALDOR gewährt Steuerzahlern, die direkt von den schweren Stürmen betroffen sind, Fristverlängerungen für die Einreichung von Steuererklärungen und Zahlungen. Steuerzahler in Alabama, die in Gebieten wohnen, die von der Bundesregierung als Katastrophengebiete ausgewiesen wurden, haben bis zum 16. Oktober 2023 Zeit, um Steuererklärungen einzureichen und Steuerzahlungen zu leisten, die am oder nach dem 12. Januar 2023 und vor dem 16. Oktober 2023 fällig sind. Steuerzahler in diesen Gebieten, die ihre Steuererklärung am oder vor dem 16. Oktober 2023 einreichen und bezahlen, haben während des Verlängerungszeitraums Anspruch auf Straf- und Zinserleichterungen. Die Erleichterung gilt für alle von ALDOR verwalteten Steuern, mit Ausnahme der Steuern und Zulassungsgebühren, die im Rahmen des Internationalen Kraftstoffsteuerabkommens (IFTA) und des Internationalen Registrierungsplans (IRP) fällig werden.

Betroffene Steuerzahler, die Einkommenssteuer für Einzelpersonen, Körperschaftssteuer, Pass-through-Entities, Business Privilege Tax oder Quellensteuer einreichen, können einen Antrag auf Straferlass mit dem ALDOR-Formular PWR stellen, das unter folgender Adresse abgerufen werden kann

https://revenue.alabama.gov/wp-content/uploads/2020/09/fpwr0920.pdf. Die Steuerpflichtigen können das Formular bei der Abteilung Einkommensteuerverwaltung von ALDOR unter der auf dem Formular angegebenen Adresse einreichen.

Die Steuerpflichtigen können die folgenden ALDOR-Büros telefonisch kontaktieren, wenn sie zusätzliche Hilfe bei der Einreichung benötigen:

  • Umsatz- und Gebrauchssteuer: 334-242-1490
  • Einkommensteuer für Privatpersonen: 334-353-0602
  • Körperschaftssteuer: 334-242-1200
  • Pass-through-Entitäten: 334-242-1033
  • Gewerbesteuer: 334-353-7923
  • Quellensteuer: 334-242-1300
  • Verbrauchssteuer für Finanzinstitute: 334-242-1200

Weitere Informationen über diese Erleichterung finden Sie in der IRS-Ankündigung. Steuerzahler in Gemeinden, die später in das Katastrophengebiet aufgenommen werden, einschließlich solcher in anderen Bundesstaaten, erhalten automatisch dieselben Erleichterungen bei der Einreichung und Zahlung. Die Liste der förderfähigen Orte wird auf der Seite zur Katastrophenhilfe auf IRS.gov ständig aktualisiert.

Darüber hinaus können Steuerzahler in Gebieten, die nicht speziell als Katastrophengebiete ausgewiesen sind und die aufgrund der witterungsbedingten Umstände im Zusammenhang mit diesen schweren Stürmen Schwierigkeiten haben, ihre Steuererklärung rechtzeitig abzugeben, nach Vorlage entsprechender Unterlagen bei ALDOR einen Antrag auf Erlass der Strafen für verspätete Einreichung und verspätete Zahlung stellen.


Pressekontakt
Abteilung Steuerpolitik und Regierungsangelegenheiten
taxpolicy@revenue.alabama.gov
334-242-1380


Laden Sie eine pdf-Datei dieser Mitteilung herunter.