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ALDOR gibt Hinweise zu den Fristen für die Einkommensteuererklärung heraus

Posted: März 18, 2021

MONTGOMERY, 18. März 2021 - Am 17. März haben das Finanzministerium und der IRS die IR-2021-59 herausgegeben, die eine automatische Verlängerung des Abgabe- und Zahlungstermins für individuelle Einkommensteuererklärungen für 2020 vom 15. April 2021 auf den 17. Mai 2021 vorsieht. In der IRS-Mitteilung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Erleichterung nicht für geschätzte Steuerzahlungen gilt, die am 15. April 2021 fällig sind und bis dahin gezahlt werden müssen.

In Alabama wird die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung automatisch um bis zu sechs Monate verlängert, wenn auf Bundesebene eine entsprechende Fristverlängerung gewährt wird. Infolgedessen müssen die Steuerzahler in Alabama keine Fristverlängerung beantragen, um die Einkommensteuererklärung in Alabama ohne Verspätungszuschlag bis zum verlängerten Fälligkeitsdatum auf Bundesebene einzureichen.

Für die am 15. April 2021 fälligen Zahlungen der Alabama-Einkommenssteuer für das Steuerjahr 2020 verzichtet das Alabama Department of Revenue (ALDOR) automatisch und ohne Antrag auf Säumniszuschläge für Zahlungen, die bis zum 17. Mai 2021 eingehen. ALDOR ist jedoch nicht befugt, auf Zinsen zu verzichten, und alle Zinsen, die ab dem 15. April 2021 bis zum tatsächlichen Zahlungstermin aufgelaufen sind, werden fällig. ALDOR empfiehlt daher den Steuerzahlern, ihre Zahlungen für das Steuerjahr 2020 so bald wie möglich zu leisten, um das Auflaufen von Zinsen nach dem 15. April zu vermeiden.

Wie immer ermutigt ALDOR die Steuerzahler, ihre Steuererklärung so früh wie möglich abzugeben. Eine frühzeitige Einreichung kann ALDOR dabei helfen, Erstattungen früher zu bewilligen, indem sie den Stau von Steuererklärungen, der bei Ablauf der Frist auftritt, vermeidet. Die beste Möglichkeit für Steuerzahler, den Fortschritt ihrer Erstattungen zu verfolgen, ist My Alabama Taxes(www.myalabamataxes.alabama.gov).

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