MONTGOMERY - Das Alabama Department of Revenue (ALDOR) hat heute auf seiner Website eine Anleitung für die Meldung von Überstundenvergütungen, die im kommenden Steuerjahr von der Einkommensteuer befreit sind, sowie einige häufig gestellte Fragen und andere relevante Informationen veröffentlicht.
Für das Steuerjahr, das am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnt, sind Überstundenvergütungen, die ein Arbeitnehmer mit einem Vollzeit-Stundenlohn für mehr als 40 Wochenstunden erhält, vom Bruttoeinkommen ausgeschlossen und daher von der Einkommensteuer des Bundesstaates Alabama befreit.
Mit dieser Freistellung sind Meldepflichten des Arbeitgebers an ALDOR verbunden. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, den Gesamtbetrag der gezahlten Überstunden und die Gesamtzahl der Arbeitnehmer, die Überstundenzuschläge erhalten haben, zu melden.
Weitere Informationen darüber, wer wie melden muss, was als steuerbefreit gilt, und andere Einzelheiten finden Sie unter https://www.revenue.alabama.gov/individual-corporate/overtime-exemption/.
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