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ALDOR erinnert Finanzinstitute daran, keine zu niedrige Verbrauchssteuer abzuführen

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Posted: August 5, 2021

MONTGOMERY, 5. August 2021 - Das Gesetz zur Zahlung der Verbrauchssteuer für Finanzinstitute in Alabama hat sich 2019 geändert, und die betroffenen Finanzinstitute sollten ihre Zahlungen genauer überprüfen, um sicherzustellen, dass sie nicht zu wenig zahlen und um Strafen und Zinsen zu vermeiden.

Das als Gesetz 2019-284 verabschiedete und als Financial Institution Excise Tax Reform Act of 2019 bekannte Gesetz schreibt für Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember 2019 beginnen, eine vierteljährliche Zahlung der geschätzten Jahressteuerschuld vor. Um den Übergang vom früheren Nachzahlungssystem für Finanzinstitute zu berücksichtigen, wurde das Finanzministerium von Alabama ermächtigt, sowohl auf Strafen als auch auf Zinsen im Zusammenhang mit unbeabsichtigten Unterzahlungen von geschätzten Steuerzahlungen zu verzichten, die innerhalb der ersten beiden geltenden Steuerjahre erfolgen.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Finanzinstitut wegen zu geringer Steuerzahlungen für das Jahr 2020 in Rechnung gestellt wurde oder werden könnte, stellen Sie sicher, dass Sie einen Antrag auf Verzicht auf eine Strafe (Formular PWR) stellen. Das Formular PWR kann den Steuererklärungen der Finanzinstitute für das Jahr 2020, die aufgrund des verlängerten Fälligkeitstermins noch nicht eingereicht wurden, sowie den Steuererklärungen für das Jahr 2021 beigefügt werden. ALDOR verzichtet sowohl auf Strafen als auch auf Zinsen, die sich aus der Nichtbezahlung von geschätzten Steuerzahlungen ergeben, die nicht auf eine absichtliche Missachtung des Gesetzes zurückzuführen sind. Das Formular PWR ist zu finden unter:

https://www.revenue.alabama.gov/wp-content/uploads/2020/09/fpwr0920-1.pdf

Wenn die jährliche Verbrauchssteuererklärung für Finanzinstitute bereits eingereicht wurde, kann das Formular PWR per Post an P.O. Box 327439, Montgomery, AL 36132-7439 gesendet werden.

Finanzinstitute, die Fragen haben, sollten sich an die Abteilung für Verbrauchssteuern der Finanzinstitute unter 334-242-1200 wenden.

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