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ALDOR bittet um Einsendungen für das neue ENDS-Verzeichnis

Posted: Februar 23, 2022

Einreichungen werden ab dem 1. März angenommen, das Verzeichnis wird am 1. Mai veröffentlicht

MONTGOMERY - Das Alabama Department of Revenue (ALDOR) erstellt derzeit ein Verzeichnis der Hersteller von elektronischen Nikotinabgabesystemen (ENDS) und der Produkte, die in Alabama gemäß dem Gesetz 2021-453 zum Verkauf zugelassen werden.

Ab dem 1. März 2022 muss jeder Hersteller von E-Liquids und alternativen Nikotinprodukten eine Bescheinigung zusammen mit anderen Anforderungen an ALDOR vorlegen, aus der hervorgeht, dass der Hersteller entweder eine Vermarktungsanordnung von der Food and Drug Administration (FDA) erhalten hat oder der Hersteller am oder vor dem 9. September 2020 bei der FDA einen Antrag für ein Tabakprodukt vor der Markteinführung eingereicht hat; und dass die FDA entweder eine Aussetzungsanordnung oder eine einstweilige Verfügung erlassen hat, bis eine Berufung gegen eine Vermarktungsanordnung ergangen ist oder mitgeteilt hat, dass die Produkte weiterhin geprüft werden.

ALDOR ist verpflichtet, das Verzeichnis der ENDS-Hersteller und ihrer zum Verkauf in Alabama zugelassenen Produkte zu erstellen und zu pflegen. Ab dem 1. Mai 2022 dürfen ENDS-Produkte, die nicht in dem Verzeichnis aufgeführt sind, in diesem Bundesstaat nicht zum Verkauf angeboten werden, und Hersteller und Einzelhändler müssen für den Verkauf von Produkten, die nicht in dem Verzeichnis aufgeführt sind, eine tägliche Strafe zahlen.

Darüber hinaus sieht das Gesetz 2021-453 zusätzliche Beschränkungen für die Vermarktung bestimmter Nikotinprodukte vor.

Weitere Informationen und Einzelheiten zur Einreichung finden Sie in der Bekanntmachung unter https://www.revenue.alabama.gov/news/notice-electronic-nicotine-delivery-system-ends-certifications-and-directory/.

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