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ALDOR aktualisiert Entlastung für Steuerzahler, die von Hurrikan Sally betroffen sind

Posted: September 23, 2020

MONTGOMERY, 23. September 2020 - Das Alabama Department of Revenue (ALDOR) bietet Steuererleichterungen für Steuerzahler in Alabama an, die in den Bezirken Baldwin, Escambia und Mobile wohnen oder dort ein Unternehmen betreiben und von den Schäden des Hurrikans Sally betroffen sind. Die Steuererleichterungen spiegeln die Maßnahmen des IRS in denselben erklärten Katastrophengebieten wider.

ALDOR gewährt Steuerzahlern, die direkt vom Hurrikan Sally betroffen sind, Fristverlängerungen für die Abgabe ihrer Steuererklärung. Steuerzahler in Alabama, die in Gebieten wohnen, die von der Bundesregierung als Katastrophengebiete ausgewiesen wurden, haben bis zum 15. Januar 2021 Zeit, ihre Steuererklärungen einzureichen, die am oder nach dem 15. September 2020 und vor dem 15. Januar 2021 fällig sind. Während des Verlängerungszeitraums werden Straferleichterungen gewährt. Steuerzahler, die diese Steuererleichterung in Alabama in Anspruch nehmen wollen, sollten auf jeder Papiererklärung/jedem Bericht, die/der sich auf diese Erleichterung beruft, mit roter Tinte "Sally Relief - 2020" schreiben.

Betroffene Steuerzahler, die ihre Einkommensteuer für Einzelpersonen, Körperschaften, Unternehmen im Durchgangsverfahren, Business Privilege Tax oder Quellensteuer elektronisch einreichen, können einen Antrag auf Verzicht auf Strafzahlungen mit dem Formular PWR des Ministeriums stellen, das auf der Website des Ministeriums unter https://www.revenue.alabama.gov/wp-content/uploads/2020/09/fpwr0920-1.pdf abgerufen werden kann . Steuerzahler können das Formular bei der Abteilung für Einkommenssteuerverwaltung des Ministeriums unter der auf dem Formular angegebenen Adresse einreichen. Die Steuerzahler können die folgenden ALDOR-Büros telefonisch kontaktieren, um weitere Ratschläge zur Einreichung zu erhalten:

  • Umsatz- und Gebrauchssteuer: 334-242-1490
  • Einkommensteuer für Privatpersonen: 334-353-0602
  • Körperschaftssteuer: 334-242-1200
  • Pass-through-Entitäten: 334-242-1033
  • Gewerbesteuer: 334-353-7923
  • Quellensteuer: 334-242-1300

Weitere Informationen über diese Erleichterung, einschließlich einer Liste der förderfähigen Gemeinden, finden Sie in der IRS-Ankündigung unter https://www.irs.gov/newsroom/tax-relief-in-disaster-situations. Steuerzahler in Gemeinden, die später in das Katastrophengebiet aufgenommen werden, einschließlich solcher in anderen Bundesstaaten, erhalten automatisch die gleichen Erleichterungen bei der Einreichung und Zahlung. Die aktuelle Liste der förderfähigen Gemeinden ist immer auf der Seite zur Katastrophenhilfe auf IRS.gov verfügbar.

Darüber hinaus können Steuerzahler in Gebieten, die nicht speziell als Katastrophengebiete ausgewiesen sind und die aufgrund von wetterbedingten Umständen im Zusammenhang mit dem Hurrikan Sally Schwierigkeiten haben, ihre Steuererklärung rechtzeitig abzugeben, einen Antrag auf Erlass der Strafen für verspätete Abgabe und verspätete Zahlung stellen, wenn sie ALDOR entsprechende Unterlagen vorlegen.

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