Am 25. Juli 1995 unterzeichnete Gouverneur Fob James das Gesetz 95-410, das am 1. Oktober 1995 in Kraft trat. Abschnitt 40-12-198, Code of Alabama 1975, wurde dahingehend geändert, dass das Finanzministerium von Alabama verpflichtet ist, Erleichterungen zu gewähren, wenn Sendungen von Benzin und Kraftstoff rechtmäßig vom ursprünglichen Bestimmungsstaat abgezweigt werden. Der Versender oder sein Vertreter ist verpflichtet, das Finanzministerium von Alabama vor der Umleitung des Benzins oder Kraftstoffs zu benachrichtigen.
Jeder, der Benzin- oder Kraftstoffsendungen umleiten muss, sollte die Umleitungsnummer des Bestimmungsstaates anrufen. Diese Nummer ist 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche erreichbar.
1-800-607-8529
Wenn Sie die Umleitungsnummer anrufen, müssen Sie die folgenden Angaben machen:
- Bundes-Arbeitgeber-Identifikationsnummer (FEIN) des Eigentümers
- Name des Eigentümers
- Name des Versenders
- Name des Transportunternehmens
- Rechnungsnummer
- Datum der Rechnung
- Fahrzeug-Einheitsnummer
- Art des Produkts
- Anzahl der Gallonen
- Staat der ursprünglichen Bestimmung
- Zustand des neuen Reiseziels
- Name der Person, die den Bericht erstellt
- Name einer Kontaktperson
- Telefonnummer der Kontaktperson
Wenn das Alabama Department of Revenue nach den Bürozeiten oder an Wochenenden und Feiertagen benachrichtigt wird, wird die Information auf dem Anrufbeantworter aufgezeichnet und das Department benachrichtigt die Kontaktperson mit der Transaktionsnummer, sobald die Bürozeiten wieder beginnen.
Zur Erinnerung: Alle Motor Fuel Dual User Lizenzen werden zum 1. Oktober 1995 aufgehoben. Daher sollten Verkäufe an diese Kunden nicht in Anlage B der Steuererklärung für Motorkraftstoffe eingetragen werden. Die Vertriebshändler müssen die Steuer auf alle Verkäufe von ungefärbtem Kraftstoff an diese Kunden erheben.
Fragen
Finanzamt Alabama Department of Revenue
Abteilung für Verkaufs-, Nutzungs- und Gewerbesteuer Abteilung für Kraftstoffe
P.O. Box 327540 Montgomery, AL 36132-7540
P: (334) 242-9608
F: (334) 242-1199