MONTGOMERY, 13. Aug. 2019 - Das Alabama Department of Revenue of Revenue ermutigt berechtigte Online-Verkäufer und Vermittler von Marktplätzen, die die einer Erhebungspflicht unterliegen, sich bis zum 1. Oktober 2019 für das staatliche Simplified Sellers Use Tax (SSUT) Programm bis zum 1. Oktober 2019 zu registrieren. Dies wird diese Verkäufer von der Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Steuern für das Vorjahr.
Obwohl der Staat mit der Durchsetzung seiner Erhebungspflicht für Großverkäufer im Oktober 2018 und für Marktplatzvermittler Marktplatzvermittler im Januar 2019 begann, hat der Gesetzgeber des Bundesstaates in der letzten Legislativsitzung eine Amnestie für berechtigte Verkäufer erlassen, die keine die vor ihrer Teilnahme am SSUT-Programm keine Steuern auf Transaktionen erhoben haben und sich und sich beim SSUT-Programm registrieren, um mit der Erhebung am oder vor dem 1. Oktober 2019 zu beginnen. Registranten müssen mindestens drei Jahre lang in dem Programm bleiben.
Mit Wirkung vom 5. Juni 2019 ändert das Gesetz 2019-382 §40-23-199, Code of Alabama, 1975, um Folgendes vorzusehen:
- Berechtigte Verkäufer, die am SSUT-Programm teilnehmen, erhalten eine Amnestie für nicht eingezogene SSUT, die für Verkäufe an Käufer im Bundesstaat für alle Zeiträume vor dem 1. Oktober 2019 fällig gewesen sein könnten.
- Gegen einen zugelassenen Verkäufer kann vor einem Gericht dieses Bundesstaates keine Sammelklage im Namen von Kunden wegen einer überhöhten Zahlung der vereinfachten Nutzungssteuer für Verkäufer eingereicht werden.
Die vereinfachte Verkaufssteuer darf nicht erhoben werden anstelle der Verkaufs- und Nutzungssteuer erhoben und abgeführt werden, die von einem Genehmigungsbeamten gemäß §40-23-104 erhoben wird. Dieses Verbot gilt für den Verkauf von Kraftfahrzeugen, Motorbooten, Lkw-Anhängern, Anhängern, Sattelanhängern, Fertighäusern und Reiseanhängern, die in diesem Bundesstaat von einem örtlichen Zulassungsbeamten.
Um das Gesetz 2019-382 in seiner Gesamtheit zu lesen und weitere Informationen über das Simplified Sellers Use Tax Program finden Sie unter https://revenue.alabama.gov/sales-use/simplified-sellers-use-tax-ssut/.