MONTGOMERY, 27. Februar 2020 - Die Frist für die Erneuerung der Kfz-Zulassungen für Februar 2020 und die Zahlung der Grundsteuer für Fahrzeuge wurde für alle Bezirke, die von den Überschwemmungen betroffen waren, die in der vom Gouverneur am 18. Februar verkündeten Erklärung des Ausnahmezustands aufgeführt sind, bis zum 16. März verlängert. Diese Verlängerung gilt für Fahrzeughalter in allen Bezirken, in denen das Bezirksgericht oder andere Zulassungsstellen und Steuererhebungsstellen geschlossen waren oder die Fahrzeughalter aufgrund der Überschwemmungen nicht in der Lage waren, ihre Fahrzeuge zuzulassen. Strafgebühren im Zusammenhang mit Kfz-Zulassungen und -Erneuerungen, die bis zum 16. März verlängert wurden, werden erst am 17. März erhoben. Außerdem werden die Strafgebühren für die bis zum 16. März verlängerte Zahlung der Kfz-Grundsteuer erst am 17. März erhoben.
Weitere Informationen finden Sie in der Durchführungsverordnung unter https://www.revenue.alabama.gov/wp-content/uploads/2020/02/200226_ORDER_FloodingVehRegExt_signed.pdf.