Das Finanzministerium von Alabama erinnert die Bürger von Alabama, die über das Internet, TV-Home-Shopping-Netzwerke oder Kataloge einkaufen, daran, dass sie die Gebrauchssteuer auf ihre Einkäufe melden und bezahlen müssen, wenn der Online- oder Kataloghändler keine Steuer erhoben hat.
Gebrauchssteuerpflichtig sind dieselben Artikel, die beim Kauf in Alabama der Verkaufssteuer unterliegen würden, wie z. B. Computer, Bücher, elektronische Geräte, Spielzeug, Spiele, Möbel, Schmuck, Kleidung usw. Steuerzahler in Alabama können ihre Nutzungssteuer zum Zeitpunkt der Abgabe ihrer Einkommenssteuererklärung entrichten, indem sie den geschuldeten Nutzungssteuerbetrag in eine Zeile der Einkommenssteuererklärung eintragen. Auf diese Weise erhöht der Steuerzahler entweder seinen fälligen Saldo oder verringert seine Einkommensteuererstattung um den Betrag der geschuldeten Nutzungssteuer.
Käufer schulden eine vierprozentige staatliche Nutzungssteuer auf ihre Einkäufe außerhalb des Bundesstaates, wenn der Verkäufer außerhalb des Bundesstaates keine Steuer eingezogen hat. Lokale Steuern fallen ebenfalls an, wenn sie in einer Stadt oder einem Landkreis leben, die eine lokale Verkaufs- oder Nutzungssteuer erheben; allerdings kann nur die vierprozentige staatliche Nutzungssteuer in der Einkommensteuererklärung für Privatpersonen in Alabama angegeben werden. Der Steuerzahler sollte sich an die örtliche Behörde wenden, um zu erfahren, wie er die örtliche Nutzungssteuer zahlen kann. Wenn aus dem Kaufbeleg hervorgeht, dass in einem anderen Bundesstaat eine Umsatzsteuer in Höhe des Steuersatzes von Alabama gezahlt wurde, wird keine weitere Steuer erhoben.
Der Steuersatz für die Nutzungssteuer beträgt vier Prozent und entspricht dem Umsatzsteuersatz des Bundesstaates. Wie die Verkaufssteuer ist auch die vierprozentige Gebrauchssteuer in erster Linie für den staatlichen Education Trust Fund bestimmt. Die Gebrauchssteuer ist keine neue Steuer; sie ist schon so lange Teil des Steuersystems von Alabama wie die staatliche Verkaufssteuer. Die Use Tax ist eine ergänzende Steuer zur staatlichen Verkaufssteuer und verhindert, dass Händler in Alabama einen unfairen Wettbewerbsnachteil gegenüber Online- oder Kataloghändlern außerhalb des Bundesstaates erleiden, die nicht verpflichtet sind, Steuern auf Verkäufe an Einwohner Alabamas zu erheben.
Weitere Informationen zu den Meldepflichten für die Verbrauchssteuer in Alabama erhalten Sie bei der Abteilung für Verkaufs- und Verbrauchssteuer des Alabama Department of Revenue unter 334-242-1490 oder auf der Website des Ministeriums unter http://www.ador.alabama.gov/.