Ich, Vernon Barnett, Commissioner des Alabama Department of Revenue, erkläre hiermit gemäß der mir durch §40-2-11, Code of Alabama 1975, verliehenen Befugnis, dass es aufgrund des Hurrikans Ida notwendig ist, alle Hilfsbemühungen zu unterstützen und zu beschleunigen, da ein Notstand herrscht. Um dieser Notwendigkeit Rechnung zu tragen und den vom Wirbelsturm betroffenen Bürgern zu helfen, ordne ich hiermit die vorübergehende Aussetzung der mit der Alabama Terminal Excise Tax verbundenen Zulassungsanforderungen für Exporteure, Importeure und Transporteure an, die die Katastrophenhilfe durch die Ausfuhr, Einfuhr oder den Transport von Kraftstoffen unterstützen.
Diese Durchführungsverordnung ist nicht so auszulegen, dass sie einen Verzicht auf zusätzliche Anforderungen im Rahmen der Alabama Terminal Excise Tax, einschließlich der Anforderung an die Lieferanten, die Steuer des Bestimmungsstaates zu erheben und abzuführen, oder auf ein Gesetz, eine Vorschrift, einen Erlass oder eine andere rechtliche Anforderung, auf die hier nicht ausdrücklich verzichtet wird, gestattet.
Aufgrund des andauernden Ausnahmezustands infolge des Hurrikans Ida gilt diese Durchführungsverordnung bis zum Ablauf von dreißig (30) Tagen nach Unterzeichnung der Durchführungsverordnung.
Eingetragen am 30. August 2021.
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