ANORDNUNG DES FINANZMINISTERS
Ich, Vernon Barnett, Commissioner des Alabama Department of Revenue, erkläre hiermit gemäß der mir durch 40-2-11, Code of Alabama 1975, verliehenen Befugnis, dass es aufgrund der anhaltenden Notlage im Bundesstaat Texas aufgrund der katastrophalen Wetterverhältnisse notwendig ist, alle Hilfsmaßnahmen zu unterstützen und zu beschleunigen. Um dieser Notwendigkeit Rechnung zu tragen und den Bürgern des Staates Texas zu helfen, ordne ich hiermit die vorübergehende Aussetzung der Anforderungen im Zusammenhang mit dem Internationalen Registrierungsplan (IRP) und dem Internationalen Kraftstoffsteuerabkommen (IFTA) für alle Kraftfahrzeuge an, die an zwischenstaatlichen Katastrophenhilfsmaßnahmen im Staat Texas beteiligt sind oder als Teil der Katastrophenhilfe durch den Staat Alabama fahren.
Diese Durchführungsverordnung ist nicht so auszulegen, dass ein Fahrzeug ohne gültige Zulassung und Versicherung in seinem Heimatstaat im Bundesstaat Alabama verkehren darf, noch darf diese Durchführungsverordnung so ausgelegt werden, dass ein Fahrzeug die für Brücken und ähnliche Bauwerke vorgeschriebenen Gewichtsgrenzen überschreiten darf, noch darf diese Durchführungsverordnung so ausgelegt werden, dass ein Fahrzeug oder der Spediteur, Eigentümer oder Fahrer eines Fahrzeugs von der Einhaltung anderer als der in dieser Durchführungsverordnung genannten Beschränkungen oder von Gesetzen, Vorschriften, Anordnungen oder anderen rechtlichen Anforderungen befreit wird, auf die hier nicht ausdrücklich verzichtet wird.
Aufgrund des anhaltenden Ausnahmezustands infolge der Unwetterkatastrophe in Texas gilt diese Durchführungsverordnung bis zum Ablauf von dreißig (30) Tagen nach Unterzeichnung der Durchführungsverordnung.
Eingetragen am 31. Tag des August 2017
Klicken Sie hier, um eine pdf-Version dieser Anordnung herunterzuladen.