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FAQ Kategorien / Steuern: Gesetz 2021-1

Nein. Abschnitt 11 des Gesetzes besagt ausdrücklich, dass für Steuerjahre, die vor dem 1. Januar 2020 enden, keine Erstattungen im Zusammenhang mit den Bestimmungen des Gesetzes gewährt oder gezahlt werden. Infolgedessen können keine Anpassungen im Zusammenhang mit der Entkopplung von den bundesstaatlichen Änderungen an IRC Section 118 an früher eingereichten Steuererklärungen vorgenommen werden. Es werden keine Bescheide ausgestellt, keine Erstattungen oder Gutschriften gewährt, und es können keine Anpassungen von Steuerattributen wie Nettobetriebsverlusten vorgenommen werden.

Nein. Abschnitt 11 des Gesetzes besagt ausdrücklich, dass für Steuerjahre, die vor dem 1. Januar 2020 enden, keine Erstattungen im Zusammenhang mit den Bestimmungen des Gesetzes gewährt oder gezahlt werden. Infolgedessen können keine Anpassungen im Zusammenhang mit der Entkopplung von den GILTI-Bestimmungen des Bundes für zuvor eingereichte Steuererklärungen vorgenommen werden. Es werden keine Bescheide ausgestellt, keine Erstattungen oder Gutschriften gewährt, und es können keine Anpassungen von Steuerattributen wie etwa Nettobetriebsverlusten vorgenommen werden.

Ja. Gesetz 2021-1 sieht vor, dass "alle Geschäftseinkünfte auf diesen Staat aufgeteilt werden, indem die Einkünfte mit dem Umsatzfaktor multipliziert werden". Diese Aufteilungsformel gilt daher für alle Einkommenssteuerpflichtigen, deren Geschäftseinkommen diesem Staat zugerechnet wird, für Steuerzeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen, einschließlich derjenigen, die den Regeln 810-27-1-.18.02 bis 810-27-1-.18.07 unterliegen. Für die Zwecke der Aufteilungsformel mit einem einzigen Umsatzfaktor werden diese Regeln weiterhin die geeigneten Verfahren für diese Steuerzahler zur Bestimmung ihrer Alabama zurechenbaren Umsätze bereitstellen.