Flagge_von_Alabama.svg
Eine offizielle Website der Regierung des Bundesstaates Alabama.

Das .gov bedeutet, dass es offiziell ist.

Websites von Behörden enden oft auf .gov oder .mil. Vergewissern Sie sich, dass Sie sich auf einer offiziellen Regierungsseite befinden, bevor Sie sensible Informationen weitergeben.

Der Standort ist sicher

Die Website https:// stellt sicher, dass Sie sich mit der offiziellen Website verbinden und dass alle von Ihnen eingegebenen Informationen verschlüsselt und sicher übertragen werden.

Richtlinie für die Anforderung öffentlicher Unterlagen

  • Richtlinie für die Anforderung öffentlicher Unterlagen

Das Alabama Open Records Law, § 36-12-40, Code of Alabama 1975, sieht vor, dass "jeder Bürger das Recht hat, jedes öffentliche Schriftstück dieses Staates einzusehen und eine Kopie davon anzufertigen, sofern das Gesetz nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht".

Unsere Richtlinien für öffentliche Aufzeichnungen:
Das Alabama Department of Revenue (ALDOR) hält sich an §36-12-40 und gewährt den Bürgern Einsicht in und Kopie von öffentlichen Aufzeichnungen, die von dieser Behörde verwaltet werden, es sei denn, die Aufzeichnungen sind von der öffentlichen Bekanntgabe ausgenommen. In Übereinstimmung mit den Gesetzen auf Bundes- und Landesebene dürfen einige Unterlagen der Behörde nicht für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Laufende strafrechtliche Ermittlungen, Steuererklärungen und Jahresabschlüsse sind Beispiele für eingeschränkte Unterlagen. Darüber hinaus unterliegen bestimmte Unterlagen, wie z. B. Kfz-Eigentums- und -Zulassungsnachweise, besonderen gesetzlichen Offenlegungspflichten und können nicht zur Einsichtnahme angefordert werden. Entwürfe von Dokumenten, wie z.B. Versionen von vorgeschlagenen Verwaltungsvorschriften und Gesetzen, die intern von ALDOR verwendet werden, unterliegen nicht der Offenlegung nach dem Open Records Law. Extern geteilte Dokumentenentwürfe sowie interne und externe Korrespondenz, wie z. B. E-Mails, über mögliche von ALDOR zu ergreifende Maßnahmen unterliegen ebenfalls nicht der Offenlegung (siehe Attorney General Opinion 2017-036).

Was Sie erwarten können:
Wir bemühen uns, alle bei uns eingehenden Anfragen nach öffentlichen Unterlagen so schnell wie möglich zu beantworten, um den Anforderungen der Aufgaben unserer Behörde gemäß den staatlichen Gesetzen gerecht zu werden.

Von der Art Ihrer Anfrage hängt es ab, wie schnell wir antworten. Wenn Ihre Anfrage ganz klar ein bestimmtes, einzelnes Dokument bezeichnet, das Sie suchen, werden wir schneller antworten, als wenn die Bearbeitung Ihrer Anfrage viel Zeit in Anspruch nimmt. Die Bearbeitung einer Anfrage erfordert viel Zeit, wenn es schwierig ist, Dokumente zu identifizieren und abzurufen oder Maßnahmen zu ergreifen, um rechtlich geschützte Informationen zu schwärzen oder anderweitig zurückzuhalten.

Das Gesetz des Bundesstaates erlaubt es uns, angemessene Gebühren für die Bearbeitung von Anfragen nach öffentlichen Unterlagen zu erheben. Die Bürger können Kopien der verfügbaren öffentlichen Unterlagen mit ihren eigenen Geräten anfertigen, während sie diese in den Büros von ALDOR einsehen. Für Kopien von öffentlichen Unterlagen, die von Mitarbeitern mit staatlichen Kopierern angefertigt werden, wird eine Gebühr von 50 Cent pro Seite erhoben. Die Bürger müssen alle externen Kosten tragen, die ALDOR für die Bereitstellung von Kopien der von den Bürgern angeforderten öffentlichen Unterlagen entstehen. Wir werden Sie im Voraus über die Gebühren informieren, die für Ihre Anfrage anfallen werden.

Fragen:
Sie können sich an den Koordinator für öffentliche Unterlagen von ALDOR wenden: public.records@revenue.alabama.gov.

Einreichen eines Antrags auf Einsichtnahme in öffentliche Unterlagen:
Bürger, die Kopien von öffentlichen Unterlagen erhalten möchten, müssen das ausfüllbare PDF-Antragsformular ausfüllen und per E-Mail an public.records@revenue.alabama.gov senden oder das ausgefüllte Formular per Post an folgende Adresse schicken:

Anfragen zu öffentlichen Unterlagen
Alabama Department of Revenue
50 North Ripley Street, Room 4131
Montgomery, AL 36132-8510