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  • Entsorgung von Feststoffabfällen

FAQ Kategorien / Steuern: Abfallbeseitigung

Die Tarife sind wie folgt:

  • $1/Tonne für:
    • Abfälle, die zur Beseitigung auf einer Deponie für feste Siedlungsabfälle angenommen werden
    • Regulierte feste Abfälle, die von ADEM als alternatives Abdeckungsmaterial für Deponien zugelassen werden können
    • Regulierte feste Abfälle, die von außerhalb des Staates zur Entsorgung in zugelassenen öffentlichen Abfallentsorgungsanlagen entgegengenommen werden
  • 1 $/Tonne oder 0,25 $/Kubikyard für:
    • Abfälle, die zur Beseitigung in öffentlichen Industriedeponien, Bau- und Abbruchdeponien, nichtkommunalen Müllverbrennungsanlagen oder Kompostieranlagen angenommen werden und nicht vom Genehmigungsinhaber erzeugt wurden
    • Regulierte feste Abfälle, die von ADEM als alternative Abdeckungsmaterialien für Deponien zugelassen werden können
    • Regulierte feste Abfälle, die von außerhalb des Staates zur Entsorgung in zugelassenen öffentlichen Abfallentsorgungsanlagen entgegengenommen werden
  • 0,25 $/Kubikyard für:
    • Abfälle, die zur Entsorgung in einer privaten Abfallentsorgungsanlage anfallen

Der Bericht und die Zahlung sind in jedem Quartal spätestens am 20. Januar (für Oktober-, November- und Dezemberaktivitäten), April (für Januar-, Februar- und Märzaktivitäten), Juli (für April-, Mai- und Juniaktivitäten) und Oktober (für Juli-, August- und Septemberaktivitäten) fällig.

Ja, private Abfallbeseitigungsanlagen müssen den vierteljährlichen Bericht jedes Quartal einreichen, auch wenn die Gebührenbegrenzung von 1.000 Dollar erreicht wurde.

Alle Anlagen zur Entsorgung fester Abfälle, die vom Alabama Department of Environmental Management (ADEM) eine Genehmigung erhalten haben, müssen Gebühren für die Entsorgung fester Abfälle an das Alabama Department of Revenue (ADOR) entrichten.