Ja. Sobald Sie eine vierteljährliche Steuererklärung abgegeben haben, muss diese geändert werden, um die erforderlichen Korrekturen vorzunehmen. Sie reichen die geänderte Steuererklärung mit demselben Verfahren ein, mit dem Sie die ursprüngliche Steuererklärung eingereicht haben. Sie erhalten einen Warnhinweis, der Sie darüber informiert, dass Sie eine geänderte Steuererklärung einreichen.