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Kann ich einen Zahlungsplan einrichten?

Sie können beim Finanzamt einen formellen Zahlungsplan für Ihre Einkommensteuererklärung beantragen, wenn Sie einen Bescheid über die endgültige Veranlagung oder eine Mitteilung über die beabsichtigte Aufrechnung der Bundeseinkommensteuererstattung erhalten haben. Bitte besuchen Sie My Alabama Taxes (MAT) unter https://myalabamataxes.alabama.gov, um einen Antrag auf einen Zahlungsplan zu stellen. Sie müssen die letzten 4 Ziffern Ihrer Sozialversicherungsnummer sowie die Brief-ID eines vom Alabama Department of Revenue (ADOR) erhaltenen Briefes angeben.

Wenn Sie einen "Bescheid über die endgültige Veranlagung" oder einen "Bescheid über die beabsichtigte Aufrechnung der Einkommensteuererstattung" erhalten haben, wählen Sie den Zahlungsplan für die Einkommensteuer für Einzelpersonen unter den Quick Links für Einzelpersonen.

Wenn Sie einen "Endgültigen Bescheid vor der Pfändung" oder eine "Pfandrechtsbescheinigung für Steuern" von der Abteilung für Inkassodienstleistungen erhalten haben, wählen Sie den Zahlungsplan für Inkassodienstleistungen unter Zahlungsschnelllinks.

Für IIT-Zahlungspläne ist eine ACH-Abhebung von einem gültigen Giro- oder Sparkonto erforderlich. Die Mindestzahlung beträgt $25,00 pro Monat, maximal für 24 Monate.

Staatliche und bundesstaatliche Erstattungen werden weiterhin erfasst und während der Laufzeit eines Zahlungsplans auf einen fälligen Betrag angerechnet.

Wenn Sie nicht für einen Zahlungsplan für die Einkommenssteuer in Frage kommen, nimmt die Behörde weiterhin freiwillige Zahlungen an. Freiwillige Zahlungen außerhalb eines Zahlungsplans stoppen das Inkassoverfahren nicht und der fällige Betrag kann schließlich an die Abteilung für Inkassodienstleistungen weitergeleitet werden, wo ein Pfandrecht angemeldet werden kann. Bei freiwilligen Zahlungen, die nicht mit einem Rücksende- oder Rechnungsschreiben verschickt werden, sind Name, Adresse, Sozialversicherungsnummer und das Steuerjahr, für das die Zahlung erfolgt, anzugeben. Sie können alle Zahlungen per Post an das Alabama Department of Revenue, Income Tax Administration, P O Box 327460, Montgomery, Al 36132-7460, schicken.

Sie können beim Finanzamt einen formellen Zahlungsplan für Ihre Einkommensteuererklärung beantragen, wenn Sie einen Bescheid über die endgültige Veranlagung oder eine Mitteilung über die beabsichtigte Aufrechnung der Bundeseinkommensteuererstattung erhalten haben. Bitte besuchen Sie My Alabama Taxes (MAT) unter https://myalabamataxes.alabama.gov, um einen Antrag auf einen Zahlungsplan zu stellen. Sie müssen die letzten 4 Ziffern Ihrer Sozialversicherungsnummer sowie die Brief-ID eines vom Alabama Department of Revenue (ADOR) erhaltenen Briefes angeben.

Wenn Sie einen "Bescheid über die endgültige Veranlagung" oder einen "Bescheid über die beabsichtigte Aufrechnung der Einkommensteuererstattung" erhalten haben, wählen Sie den Zahlungsplan für die Einkommensteuer für Einzelpersonen unter den Quick Links für Einzelpersonen.

Wenn Sie einen "Endgültigen Bescheid vor der Pfändung" oder eine "Pfandrechtsbescheinigung für Steuern" von der Abteilung für Inkassodienstleistungen erhalten haben, wählen Sie den Zahlungsplan für Inkassodienstleistungen unter Zahlungsschnelllinks.

Für IIT-Zahlungspläne ist eine ACH-Abhebung von einem gültigen Giro- oder Sparkonto erforderlich. Die Mindestzahlung beträgt $25,00 pro Monat, maximal für 24 Monate.

Staatliche und bundesstaatliche Erstattungen werden weiterhin erfasst und während der Laufzeit eines Zahlungsplans auf einen fälligen Betrag angerechnet.

Wenn Sie nicht für einen Zahlungsplan für die Einkommenssteuer in Frage kommen, nimmt die Behörde weiterhin freiwillige Zahlungen an. Freiwillige Zahlungen außerhalb eines Zahlungsplans stoppen das Inkassoverfahren nicht und der fällige Betrag kann schließlich an die Abteilung für Inkassodienstleistungen weitergeleitet werden, wo ein Pfandrecht angemeldet werden kann. Bei freiwilligen Zahlungen, die nicht mit einem Rücksende- oder Rechnungsschreiben verschickt werden, sind Name, Adresse, Sozialversicherungsnummer und das Steuerjahr, für das die Zahlung erfolgt, anzugeben. Sie können alle Zahlungen per Post an das Alabama Department of Revenue, Income Tax Administration, P O Box 327460, Montgomery, Al 36132-7460, schicken.

Verwandte FAQs in Einkommensteuer, Zahlungen

Individual taxpayers needing assistance with the credit claim process or who have questions about available tax credits should call the Individual Income Tax Audit and Appeals Division at 334-353-9770.

Individuals that have a My Alabama Taxes account should complete the following steps:

  • Log in to using your user ID and password.
  • Scroll to the Individual Income Tax portion of the page and select “Submit a Credit Claim” located in the Tax Incentives box.
  • Geben Sie die geforderten Informationen für den Kreditantrag ein: Kreditart, Einreichungszeitraum, Kreditbetrag und laden Sie Anhänge hoch (einschließlich der erhaltenen Unterlagen zur Überprüfung der Genehmigung des Kredits). Wählen Sie "Weiter".
  • Überprüfen Sie die in Schritt 4 eingegebenen Informationen. Wählen Sie "Zurück", um die Informationen zu bearbeiten, oder wählen Sie "Einreichen", um den Kreditantrag zur Überprüfung zu übermitteln.

 

Individuals that do not have a My Alabama Taxes account and are unable to create one should complete the following steps:

  • Go to the My Alabama Taxes homepage (www.myalabamataxes.alabama.gov).
  • Scroll to the “Individuals” box and click “Submit an Individual Credit Claim.”
  • Enter the requested taxpayer information: full legal name, Social Security number, email address, and contact number. Select “Next.”
  • Enter the requested information for the credit claim: Credit Type, Filing Period, Credit Amount Requested, and upload attachments (include documentation received to verify the authorization of the credit). Select “Previous” to return to Step 3 to edit the information or “Next” to review the credit claim.
  • Überprüfen Sie die in Schritt 4 eingegebenen Informationen. Wählen Sie "Zurück", um die Informationen zu bearbeiten, oder wählen Sie "Einreichen", um den Kreditantrag zur Überprüfung zu übermitteln.

If the credit is from a Schedule K-1 issued by a pass through entity, the credit claim will be submitted by the pass-through entity, and no action is required by the individual. The credit claim must be submitted by the entity and approved by the Alabama Department of Revenue before the credit will be allowed on an individual’s income tax return. The pre-certification process must be completed by each entity that was allocated a credit until the credit is allocated to the individual claiming the credit. Additional information about credit pre-certification for pass-through entities can be found at https://revenue.alabama.gov/tax-incentives/.

These credits will be subject to an approval process when the tax return is filed claiming the credit. The following are credits that do not require pre-certification by an individual income taxpayer through My Alabama Taxes:

 

  • Steuergutschrift für Adoption in Alabama
  • Credit for Transferring from Failing Public School to Nonfailing Public or Nonpublic School
  • Alabama Accountability Act Credit – Scholarship Granting Organization (SGO) portion*
  • Investment Credit (Alabama Jobs Act)**
  • Hafenkredit
  • Gutschrift für an andere Staaten gezahlte Steuern
  • Dual Enrollment Kredit
  • Growing Alabama Credit***
  • Innovating Alabama Credit***
  • Rural Physician Credit
  • Alabama Enterprise Zone Act Credit
  • Credit for Taxes Paid to a Foreign Country
  • Einkommensteuer Kapitalgutschrift

 

*Alabama Accountability Act Credit – Scholarship Granting Organization (SGO) portion – The process for reserving a donation to an SGO remains unchanged. Only pass-through entity filers are required to complete the new pre-certification process in My Alabama Taxes for donations made to an SGO when the Alabama Accountability Act Credit is passed through to its members.

 

**Investment Credit (Alabama Jobs Act) – The approval of this credit is managed through the Department of Commerce. Once the Department of Commerce has approved the annual certification, ALDOR will notify the investing company to complete an allocation schedule through My Alabama Taxes. See https://revenue.alabama.gov/tax-incentives/.

 

***Growing Alabama Credit and Innovating Alabama Credit – The process for reserving a donation to an EDO remains unchanged.

All credits that require pre-certification must be submitted through My Alabama Taxes. Individual filers can remit the necessary information through their individual income tax account in My Alabama Taxes, or by selecting the “Submit a Credit Claim” option from the “Other links” menu in My Alabama Taxes. The credits that require pre-certification by individual income tax filers are:

 

  • Kredit für Kohle
  • Vollbeschäftigungsgesetz von 2011
  • Gesetz zur Beschäftigung von Veteranen - Arbeitgeberkredit
  • Veterans Employment Act – Business Start-up Expenses Credit
  • Qualified Irrigation/Reservoir System Credit
  • Steuergutschrift für die Sanierung historischer Gebäude 2013 in Alabama
  • Steuergutschrift für Lehrlingsausbildung
  • Steuergutschrift für die Sanierung historischer Gebäude 2017 in Alabama
  • Gesetz zur Modernisierung des Eisenbahnwesens von 2019
  • Storm Shelter Credit
  • Volunteer Emergency Responders Tax Credit
  • Neighborhood Infrastructure Incentive Plan Credit*
  • Alabama Film-Rabatt

 

*The Neighborhood Infrastructure Incentive Plan Credit – This credit expired in 2015. However, there may be some individual income tax filers that still qualify to claim this credit since there is a 10-year period over which the credit can be claimed.

 

Ex-Ehegatten haften weiterhin einzeln für eine endgültige Veranlagung, die auf einer gemeinsamen Steuererklärung beruht, auch wenn die Parteien vereinbart haben, dass nur eine der Parteien für die Zahlung verantwortlich ist. Solche Entscheidungen sind für das Finanzamt von Alabama nicht bindend.