Ja, Abschnitt 32-8-87(k), Code of Alabama 1975, schreibt vor, dass jedes Bergungsfahrzeug in diesem Bundesstaat in den Betriebszustand zurückversetzt werden muss, der vor dem Ereignis bestand, das zur Ausstellung der Bergungsbescheinigung führte.
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Ja, Abschnitt 32-8-87(k), Code of Alabama 1975, schreibt vor, dass jedes Bergungsfahrzeug in diesem Bundesstaat in den Betriebszustand zurückversetzt werden muss, der vor dem Ereignis bestand, das zur Ausstellung der Bergungsbescheinigung führte.
Sie können den Status Ihrer Bewerbung unter https://mydmv.revenue.alabama.gov/TAP/?link=AppStatus verfolgen .
Nein, diese Marken weisen darauf hin, dass das Kraftfahrzeug nicht wiederaufgebaut werden kann, und sind im Grunde nur für den Verkauf der Teile geeignet.