Ist das Ministerium nicht davon überzeugt, dass das Fahrzeug in seinem Besitz ist oder dass es keine nicht offengelegten Sicherungsrechte daran gibt, kann das Ministerium als Bedingung für die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung verlangen, dass der Antragsteller beim Ministerium eine Bar- oder Bürgschaftsgarantie hinterlegt.