Für jedes Kraftfahrzeug, das nicht älter als 35 Jahre ist, seinen Wohnsitz in Alabama hat und in Alabama zugelassen werden muss, ist eine Zulassungsbescheinigung für Alabama erforderlich. Reiseanhänger sowie faltbare und zusammenklappbare Campinganhänger, die nicht älter als 20 Jahre sind, benötigen eine Alabama-Bescheinigung. Fertighäuser mit einem Modelljahr 2000 und älter müssen einen Titel haben.
AUSNAHMEN: Es wird KEIN Alabama-Titelzertifikat ausgestellt für:
(Abschnitt 32-8-31)
Ein Kraftfahrzeug, das mehr als 35 Modelljahre alt ist
Ein Anhänger, der älter als 20 Jahre ist
Nutzfahrzeug-Anhänger
Ein Nutzanhänger ist ein Fahrzeug ohne Antriebskraft, das von einem Pkw oder Pickup gezogen wird.
Boote, Bootsanhänger oder jede Art von Wasserfahrzeugen
Stoßstangen-Anhänger
Modular Homes (Abschnitt 32-20-21)
Fertighäuser (1999 und ältere Modelle)
Es wird keine Alabama-Bescheinigung oder -Registrierung ausgestellt für:
Landwirtschaftliche Geräte
Spezielle mobile Ausrüstung
Ein landwirtschaftliches Gerät
Zu den Anhängern, die in Alabama zugelassen sind, gehören:
Reise-Anhänger
Faltbare und zusammenklappbare Camping-Anhänger
Schwanenhälse
18-Rad-Anhänger
Pferdeanhänger mit Wohnbereich
5. Räder (Wohnmobile)
Log-Anhänger
Kipplaster-Anhänger